
Eine Krankheit kann den geplanten Übergang in den Ruhestand abrupt verändern. Für viele Betroffene beginnt das Rentenleben früher – und mit deutlich weniger finanzieller Sicherheit. Meist bleibt nur wenig Geld zum Leben.
Viele Menschen blicken mit Sorge auf ihre finanzielle Zukunft im Alter. Die Frage, ob die gesetzliche Rente später für den eigenen Lebensunterhalt reicht, beschäftigt deshalb längst nicht nur diejenigen, die kurz vor dem Ruhestand stehen. Die Höhe der späteren Rente hängt stark vom bisherigen Erwerbsleben ab.
Rente: Früher Berufsausstieg verändert die finanzielle Absicherung
Steigende Lebenshaltungskosten verstärken die Unsicherheit, denn Miete, Energie und Lebensmittel belasten das monatliche Budget. Besonders schwierig kann die Situation für Menschen werden, die wegen einer schweren Erkrankung nicht mehr oder nur noch eingeschränkt arbeiten können. Ihr Berufsleben endet dann nicht unbedingt nach jahrzehntelanger Planung, sondern kann sich durch eine gesundheitliche Entwicklung kurzfristig verändern. Genau für solche Fälle sieht die gesetzliche Rentenversicherung die Erwerbsminderungsrente vor. Sie soll einen Teil des Einkommens ersetzen, wenn Versicherte aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr wie zuvor arbeiten können.
Zu wenig Geld zum Leben: Erwerbsminderung erhöht das Armutsrisiko
Ein früherer Renteneintritt bedeutet zugleich weniger Zeit, um weitere Rentenansprüche aufzubauen. Damit rückt auch die Frage nach Altersarmut stärker in den Mittelpunkt. Eine niedrige Rente kann den finanziellen Spielraum im Ruhestand erheblich begrenzen, vor allem, wenn kaum weitere Einkünfte oder Rücklagen vorhanden sind. Für Menschen, die bereits aus gesundheitlichen Gründen aus dem Arbeitsleben ausscheiden mussten, kann sich dieses Problem besonders früh stellen.
Der Rentenversicherungsbericht 2025 zeigt: Wer 2024 neu eine reguläre Altersrente bezog, erhielt im Durchschnitt rund 1.100 Euro im Monat. Bei den neu bewilligten Erwerbsminderungsrenten lag der durchschnittliche monatliche Zahlbetrag dagegen bei 1.041 Euro. Männer erhielten im Schnitt 1.078 Euro, Frauen 1.010 Euro. Bei diesen Angaben ist allerdings ein wichtiger Punkt zu beachten: Der Zahlbetrag ist nicht mit dem Bruttobetrag der Rente gleichzusetzen. Bei gesetzlich Krankenversicherten zieht die Rentenversicherung die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung bereits vor der Auszahlung ab. Eine mögliche Einkommensteuer berücksichtigt der ausgewiesene Zahlbetrag dagegen nicht.














