Nur 500 Euro Strafe: Tierhalter bei Karlsruhe ließ seine Lämmer verhungern

Symbolbild

Karlsruhe-Insider: Im Prozess gegen einen Tierhalter aus Gaggenau gab es ein mildes Urteil.

Im Amtsgericht Gernsbach wurde das Strafverfahren gegen einen 35 Jahre alten Gaggenauer vorläufig eingestellt.

Der Gaggenauer war wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz zu einer Auflage von 500 Euro an das Tierheim Rastatt und einer Fortbildung bestraft worden.

Der Gaggenauer ließ einen Teil seiner Herde einfach verhungern. Zu diesem Schluss kamen auch die bestellten Gutachter.

Weil ganz besonders die kleinen Lämmer in den ersten Tagen einen Fütterungszyklus von vier Stunden haben, ließ der Angeklagte die Tiere über acht Stunden allein und ohne Futter.

Des Weiterem hatte der Angeklagte den Tierarzt zu spät verständigt, da einige Tiere bereits eine gekrümmte Haltung aufwiesen, was ganz klar ein Zeichen von verhungern bedeutet.

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Tierhalter ist der Angeklagte nur nebenbei und hat derzeit 34 Tiere zu versorgen. Hauptamtlich arbeitet er bei Mercedes Benz in Gaggenau.