Wer einen Antrag stellt, kann diesen Zuschuss von 500 Euro bekommen. Dies betrifft Millionen von Bürgern, die jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllen müssen. Die Infos dazu gibt es hier.
Eine deutsche Großstadt hat sich etwas Besonderes ausgedacht: Wer einen Antrag stellt, bekommt einen Zuschuss von 500 Euro. Millionen von Bürgern können unter bestimmten Voraussetzungen diesen Zuschuss bekommen.
Das sind die Voraussetzungen
Das Wichtigste, das es zu wissen gibt, ist die Tatsache, dass das Budget für diesen Zuschuss auf 70.000 Euro begrenzt ist. Das bedeutet, dass Interessierte schnell sein müssen. Denn wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Einen rechtlichen Anspruch auf diesen Zuschuss gibt es nicht. Zudem können nur Bürger den Zuschuss beantragen, die ihren Hauptwohnsitz in Bochum haben. Den Antrag kann man online oder postalisch stellen und an die Stadt Bochum senden. Auch Empfänger von Sozialleistungen wie Bürgergeld, ALG I, Wohngeld oder Grundsicherung können ihn stellen. Dieser Zuschuss verfolgt einen sinnvollen Zweck: Er soll Millionen von Bürgern dazu bringen, ihren CO2-Fußabdruck zu verkleinern. Sie sollen in Zukunft umweltschonender, gesünder und sauberer unterwegs sein.
Dafür gibt es den Zuschuss
Der Zuschuss soll den Anreiz schaffen, sich umweltbewusster fortzubewegen. Viele Menschen steigen zum Beispiel ins Auto, um eben den Einkauf zu erledigen. Der Supermarkt oder Discounter ist zwar nicht weit weg, aber wer will seine Einkäufe schon schleppen? Dieses Problems hat sich die Stadt Bochum angenommen und den 500-Euro-Zuschuss für Lastenräder ins Leben gerufen. Diese Fahrräder können zusätzlich zum Fahrer Personen oder Waren transportieren. Mindestens 120 kg schafft ein solches Lastenrad, das entweder mit oder ohne Elektroantrieb erhältlich ist.
Wer sich ein Lastenrad bestellt, muss eines wählen, das brutto mindestens 1.400 Euro kostet. Außerdem darf der Zweck nicht gewerblich sein, sondern muss rein privater Natur sein. Zusätzlich dürfen nicht weitere Subventionen für dieses Rad in Anspruch genommen werden. Eine Kombination von anderen Bundes- oder Landeszuschüssen mit diesem Zuschuss ist also nicht möglich. Ist der Antrag eingegangen und genehmigt, haben die Berechtigten drei Monate Zeit, sich ein Lastenrad zu bestellen. Danach haben sie fünf Monate Zeit, die Auszahlung des Zuschusses zu beantragen. Die Kosten für das Lastenrad müssen also erst einmal komplett vorgestreckt werden.