Obergrenze für Bargeld ist da – Strafen drohen bei Barzahlung

Zu sehen ist ein 100-Euro-Schein in einem Verbotszeichen. Der Schein befindet sich in der Mitte und ist deutlich eingekreist und umschlossen von einem roten, klassischen Verbotszeichen aus dem Straßenverkehr.
Symbolbild © imago/ IlluPics

Die EU hat eine neue Obergrenze für Bargeld festgelegt. Diese sollte man als Bürger unbedingt kennen und sich auch daran halten. Denn sonst drohen hohe Strafen, die eigentlich vermeidbar wären.

Und schon wieder gibt es eine Neuerung, die man als Bürger hierzulande kennen sollte. Denn die EU hat eine neue Obergrenze für Bargeld festgelegt. Dies soll ein bestimmtes Ziel verfolgen, weshalb man mit empfindlichen Strafen bei Missachtung rechnen muss.

Bei diesen Geschäften müssen Bürger besonders achtsam sein

Die meisten größeren Bank- und Kaufgeschäfte tätigt man heutzutage per EC- oder Kreditkarte. Es gibt jedoch auch Ausnahmen. Wer beispielsweise für ein Auto oder eine andere größere oder kleinere Anschaffung spart, belässt das Geld vielleicht nicht auf dem Konto, sondern legt sich in einer Spardose oder an einem anderen festen Platz immer wieder bestimmte Beträge zurück. Hat man das Geld dann komplett beisammen, bringt man es zum Autohandel oder in die entsprechende Abteilung des Elektronikfachhandels. Doch bei ersterem Geschäft sollte man in Zukunft Vorsicht walten lassen, denn hier kann man sich bald strafbar machen.

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Neue Obergrenze für Bargeld soll ein großes Problem eindämmen

Was man als Otto Normalverbraucher ohne kriminelle Absichten nicht als problematisch ansieht, macht den Behörden EU-weit sehr zu schaffen. Denn die relativ hohen Bargeldgrenzen ohne Forderung eines Nachweises ließen in der Vergangenheit die Geldwäsche blühen. Ohne Hintergrundinformationen konnten so viele Scheinchen den Besitzer straffrei wechseln und das Geld verschwand im Nirgendwo. Genau das will die EU nun verhindern und legt die Obergrenze für Bargeld auf 10.000 Euro fest.

Wenn diese Summe den Besitzer wechseln soll, muss zukünftig ein gültiges Ausweisdokument vorgelegt werden. Außerdem muss man Angaben zur Herkunft des Geldes machen. Ohne diese Informationen kommt das Geschäft nicht zustande. Zwar soll es noch Ausnahmen geben, zum Beispiel bei Geschäftskunden oder Privatverkäufen. Dennoch raten die Banken und Sparkassen bei so hohen Geldsummen lieber zu einer Überweisung. So lässt sich der Geldfluss auch nachvollziehen.