Offene Rechnungen werden bezahlt für Bürgergeld-Empfänger

Auf dem Bild sind mehrere Euroscheine zu sehen. Eine Person hält diese in ihren Händen. Zu sehen sind 5-Euro-Scheine, 10-Euro-Scheine und 20-Euro-Scheine.
Symbolbild © iStock/georgeclerk

Wer in Deutschland Bürgergeld bezieht, dem bleibt nicht viel Geld, um Schulden zu begleichen. Aus diesem Grund werden manchmal offene Rechnungen für Bürgergeld-Empfänger bezahlt. In dem Fall haftet das Jobcenter.

Offene Rechnungen werden bezahlt für Bürgergeld-Empfänger, wenn verschiedene Situationen eintreffen. In den meisten Fällen lohnt sich ein Gang zum Jobcenter, um das zu klären. Das bestätigt auch ein Urteil des Bundessozialgerichtes.

Offene Rechnungen werden bezahlt für Bürgergeld-Empfänger: Wer zahlt im Ernstfall?

Die Zahl der in Deutschland verschuldeten Menschen ist in den vergangenen Jahren wieder stark gestiegen. Laut einer Analyse einer Wirtschaftsauskunfts-Firma ist jeder zwölfte Erwachsene hierzulande verschuldet. In Zahlen sind das rund 5,56 Millionen Personen über 18 Jahre, die in Zahlungsverzug sind. Fast 3,4 Millionen davon sind Männer. Doch was tun, wenn man Bürgergeld-Empfänger ist? In diesem Fall hat man oft keine Möglichkeit, offene Schulden zurückzuzahlen, da das Geld sehr knapp bemessen ist.

Laut aktuellen Statistiken beziehen knapp 5,5 Millionen Menschen in Deutschland Bürgergeld. Dieses beträgt 563 Euro, wer nebenbei arbeitet und Sonderzahlungen beantragt, erhält über 800 Euro pro Monat. Trotzdem ist dies nicht genug, um Schuldenberge abzubauen. Daher werden offene Rechnungen für Bürgergeld-Empfänger bezahlt – zumindest in manchen Fällen. Laut eines Vereins zum Thema Bürgergeld ist hier das Jobcenter verantwortlich, welches mit einer besonderen Zuwendung dabei helfen kann, Schulen zu decken.

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Schulden bei Bürgergeld: Das leistet das Jobcenter

Laut eines Urteils des Bundessozialgerichts ist es nicht zulässig, dass zum Beispiel bei ausstehenden Schulden eine Wohnungslosigkeit droht. In diesem Fall ist dann das Jobcenter dafür verantwortlich, diese zu begleichen. In Form eines Darlehens. Um dieses zu bekommen, muss der Bürgergeld-Empfänger lediglich über seine drohende Wohnungskündigung informieren. Heißt aber auch: Das Jobcenter begleicht die Schulden nicht ohne Gegenleistung. Der Bürgergeld-Empfänger muss diese später zurückzahlen.

Nicht nur bei Mietschulden springt das Jobcenter ein, auch bei ausstehenden Zahlungen bei den Nebenkosten ist es möglich, dass das Jobcenter diese übernimmt. Wie in allen Fällen gilt aber: Der Bürgergeld-Empfänger muss sich mit seinen Zahlungsproblemen an das Jobcenter wenden, damit gemeinsam eine Lösung erstellt werden kann.