Offiziell: Bürger erhalten Essens-Zuschüsse – 100 Euro im Monat

Die Hand einer nicht erkennbaren Person hält eine EC-Karte über einem silbernen Tablett, auf dem zwei fast leere Gläser stehen. Neben diesen befinden sich Euro-Scheine und -Münzen. Immer mehr Restaurants wollen nur noch Bargeldzahlung akzeptieren.
Symbolbild © imago/MiS

Endlich wieder eine positive Nachricht für alle Hilfsbedürftigen, Sozialhilfeempfänger und Menschen mit wenig Einkommen. Viele Bürger erhalten bald Essens-Zuschüsse, die sich auf mehr als 100 Euro im Monat belaufen können.

Lebensmittel sind in Deutschland so teuer wie noch nie. Dies ist den Nachwirkungen der Corona-Krise, der Energiekrise und der Inflation zu schulden. Um die Folgen davon etwas abzumildern, erhalten viele Bürger bald Essens-Zuschüsse, für die es nur einen Antrag braucht.

Essenszuschuss: Einfach mehr Netto vom Brutto

Der Essenszuschuss ist ein unterschätzter Vorteil, der bares Geld spart. Arbeitgeber können bis zu 7,50 Euro pro Arbeitstag steuerfrei hinzuzahlen. Die Grundlage dafür bilden dabei die amtlichen Sachbezugswerte, die jährlich angepasst werden. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales legt diese jährlich fest. Diese Werte regeln dann, wie hoch der steuerpflichtige Anteil pro Mahlzeit ist und wie viel der Arbeitgeber zusätzlich steuerfrei bezuschussen kann. Für 2025 liegt dieser Wert für ein Mittagessen bei 4,40 Euro. Der zusätzliche steuerfreie Arbeitgeberzuschuss von 3,10 Euro ermöglicht somit eine Ersparnis von bis zu 112,50 Euro monatlich bei 15 Arbeitstagen.

Lesen Sie auch
Geldsegen: Bürger sichern sich hohen Zuschuss von 1.500 Euro

Besonders praktisch ist dabei, dass der Zuschuss ausschließlich für Mahlzeiten gilt, die zum sofortigen Verzehr bestimmt sind. Also kein Alkohol oder Tabakwaren, denn diese sind vom Zuschuss ausgeschlossen. Wichtig ist auch, dass Belege rechtzeitig, spätestens bis zum dritten Werktag des Folgemonats, eingereicht werden. Arbeitgeber profitieren ebenfalls: Im Vergleich zu einer Gehaltserhöhung entfallen auf den Essenszuschuss keine Sozialabgaben, was ihn zu einer kostengünstigen und attraktiven Lösung macht.

So holen Sie sich diesen Vorteil

Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf den Essenszuschuss, weshalb (leider) etwas Eigeninitiative gefragt ist. Am besten überzeugt man seinen Arbeitgeber mit klaren Argumenten, sodass er einem den Zuschuss gewährt. Auch, wenn die Berechnung etwas kompliziert ist, erhöht dieser Zuschuss die Nettovergütung, verbessert die Arbeitszufriedenheit und bindet langfristig Mitarbeiter.

Mit etwas Verhandlungsgeschick und einem gut durchdachten Vorschlag schafft man eine Win-win-Situation, von der beide Seiten profitieren. Der Essenszuschuss ist nicht nur eine finanzielle Erleichterung, sondern auch ein Zeichen der Wertschätzung. So stärkt man Zusammenarbeit und entlastet gleichzeitig das Budget – cleverer kann Zusatzvergütung kaum sein!