Viele haben sich gegen die neue Regelung gewehrt, doch in Kraft tritt sie trotzdem: Ab dem 1. April dieses Jahres ist das Elterngeld nicht mehr für alle verfügbar. Es wird nun für bestimmte Familien gestrichen.
Bereits im letzten Jahr hat die Bundesregierung beschlossen, dass es das Elterngeld nicht mehr für alle Eltern geben soll. Die Vorlaufzeit betrug ein Jahr, sodass die Regelung nun mit dem 1. April in Kraft tritt.
Elterngeld soll Familien in der ersten Zeit unterstützen
Wenn Paare Eltern werden, ist dies nicht nur der Beginn eines emotionalen Lebensabschnitts, sondern auch mit finanziellen Herausforderungen verbunden. Denn in der Regel bleibt ein Elternteil zu Hause, um das Neugeborene zu versorgen, und reduziert die Arbeitszeit damit erheblich. Das bedeutet jedoch auch finanzielle Einbußen. Deshalb gibt es vom Staat schon seit 2007 Elterngeld, um Familien zu unterstützen. Für viele stellte sich jedoch die Frage, ob auch sehr wohlhabende Familien eine solche Unterstützung überhaupt benötigen. Die damalige Bundesregierung verneinte und entschied – sehr zum Protest der Betroffenen –, dass es für das Elterngeld zukünftig eine niedrigere Einkommensgrenze geben sollte. Bisher lag diese bei 300.000 Euro Jahresverdienst für Paare.
Neue Grenzen im neuen Jahr – das ändert sich ab April 2025
Bereits im April des letzten Jahres senkte man die Einkommensgrenze für berechtigte Eltern auf 200.000 Euro herab. Die stufenweise Herabsetzung war ein Kompromiss. Nun folgt mit dem 1. April 2025 die zweite Stufe: Anspruchsberechtigt sind nur noch Eltern, deren Einkünfte unter 175.000 Euro pro Jahr liegen. Diese Grenze gilt sowohl für Paare als auch für Alleinerziehende. Dabei bezieht sich der 1. April auf das Geburtsdatum des Kindes.
Zwar ändert sich an dem Mindestbetrag von 300 Euro und dem Höchstbetrag von 1.800 Euro nichts. Jedoch können Eltern nicht mehr zwei Monate gleichzeitig Elternzeit nehmen, sondern nur noch einen Monat. Dies soll die getrennte Aufteilung der Elternzeit fördern und insbesondere die Väter stärker in die Sorge einbinden. Dennoch gibt es Ausnahmen zu dieser Regelung. Kommt ein Kind wenigstens sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin auf die Welt, bekommen Eltern Mehrlinge oder hat das Neugeborene eine Behinderung, können Eltern weiterhin zwei Monate parallel in Elternzeit gehen.