
Beim Thema Rente stehen demnächst einige Änderungen an. Die Regierung verkündet deutliche Verbesserungen bei der privaten Altersvorsorge. Betroffene können damit künftig über 500 Euro vom Staat geschenkt bekommen.
Seit Monaten arbeitet die Bundesregierung an zahlreichen Reformen. Der neueste Entwurf soll die private Altersvorsorge attraktiver und auch für Menschen mit niedrigem Einkommen erschwinglicher machen.
Regierung beschließt Nachfolger für Riester-Rente
Anders als die gesetzliche Rentenversicherung konnten sich vor allem Vielverdiener bislang die sogenannte „Riester-Rente“ leisten. Damit sich aber (beinahe) jeder ein Polster für das Alter aufbauen kann, hat die Bundesregierung einen Entschluss gefasst. Im Prinzip wurde das gesamte Modell der privaten Altersvorsorge umgekrempelt. In den vergangenen Jahren gab es immer mehr Kritik an der Riester-Rente. Vielen war sie schlicht zu teuer und zu undurchsichtig, für das, was am Ende herausspringt. Daher sind die Zahlen zuletzt stark zurückgegangen.
Die Riester-Rente wurde 2002 eingeführt und hatte zum Ziel, die staatliche Rente aufzustocken. Zudem sollte sie im Falle eines sinkenden Rentenniveaus einen finanziellen Ausgleich schaffen. Dabei gingen Theorie und Praxis letztlich nicht konform. Die Regierung hat sich dieser Kritik angenommen und führt nun einige Änderungen ein.
Neu: Regierung verschenkt über 500 Euro
Mit dem neuen Modell soll es auch Geringverdienern möglich sein, privat fürs Alter vorzusorgen. Zahlt man auch nur 30 Euro (oder weniger) monatlich in die private Altersvorsorge ein, legt die Regierung 50 Cent pro eingezahltem Euro obendrauf. Schafft man es, mehr als 360 Euro im Jahr anzusparen (jedoch nicht mehr als 1.800 Euro), gibt es eine Aufstockung von 25 Cent je Euro. Pro Jahr kann somit eine Zulage von 540 Euro entstehen. Eltern können bei einer monatlichen Einzahlung von mindestens 25 Euro einen Zuschlag von 300 Euro pro Kind im Jahr ergattern.
Auch für junge Menschen soll die Altersvorsorge attraktiver sein. Wer schon vor dem 25. Geburtstag einzahlt, bekommt einmalig 200 Euro vom Staat geschenkt. Auch sollen fortan Selbstständige förderberechtigt sein – auch wenn sie nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind. Zudem dürfen sich die jährlichen Kosten der privaten Vorsorge nur noch auf 1 Prozent belaufen, anstatt wie bisher 1,5 Prozent. Das neue Gesetz soll zum 1. Januar 2027 in Kraft treten, sofern der Bundesrat seine Zustimmung erteilt.
(Quellen: eigene Recherche der KA-Insider-Redakteure)














