
Jetzt ist es raus: Diese strengen Maßnahmen für Bürgergeld-Empfänger sollen sie konsequent und ausnahmslos zur Mitwirkung verpflichten. Wer sich weigert, bekommt die volle Härte des Gesetzes zu spüren.
Lange wurde diskutiert, jetzt steht es fest: Leistungsempfänger müssen sich warm anziehen. Bürgergeld gibt es nur, wenn man sich an Folgendes hält.
Harte Maßnahmen für Bürgergeld-Empfänger: Das ändert sich
Rund 47 Milliarden Euro – so viel Geld wurde 2024 für das Bürgergeld ausgegeben. Die Regierung will nun Kosten sparen und Leistungsempfängern zudem bessere, langfristige Perspektiven am Arbeitsmarkt bieten. Einfach umzusetzen sind die Pläne allerdings nicht. Deshalb soll eine Reform Abhilfe schaffen. Nach intensiven Verhandlungen im Koalitionsausschuss gibt es jetzt Ergebnisse.
Aber nicht nur die Regelungen für das Bürgergeld ändern sich. Unter anderem ist ein Milliardenbudget für die Verkehrsinfrastruktur geplant. Außerdem kommt 2026 die Rentenreform. Dazu gehört die Aktivrente, die für Arbeitnehmer im Rentenalter gilt. Sie ermöglicht den älteren Beschäftigten einen steuerfreien Hinzuverdienst von bis zu 2.000 Euro monatlich.
Sanktionen beim Bürgergeld geplant
Die Reform macht aus dem bisherigen Bürgergeld, das es seit rund zwei Jahren gibt, eine neue Grundsicherung. Im Rahmen dieser Änderung sollen bald wieder härtere Sanktionen möglich sein. Besonders drastisch: Die Leistung wird unter Umständen sogar ganz gestrichen. Das gilt für diejenigen, die ihre Termine mit dem Jobcenter wiederholt nicht wahrnehmen. Ab dem dritten geplatzten Termin wird der Geldhahn demnach zugedreht. Überdies rücken vor allem junge Leistungsbezieher unter 30 Jahren in den Fokus, die besonders wertvoll für den Arbeitsmarkt sind. Das zuständige Jobcenter soll sie stärker an Qualifizierungsmaßnahmen heranführen.
Zudem können sich Langzeitarbeitslose darauf einstellen, häufiger vom Amt kontaktiert zu werden. Auch auf sie kommen demnach strengere Regeln zu, um neue Anreize und Möglichkeiten zu schaffen. Insgesamt appelliert die Regierung so an die Mitwirkungspflicht der Bürgergeldbezieher und sieht bei Nichterfüllung der Vorgaben härtere Konsequenzen vor. Ob man auf diese Weise Kosten einsparen kann und wie sich die Zahl der Empfänger insgesamt entwickelt, bleibt vorerst unklar. Härtefälle werden jedoch weiterhin als Sonderfälle behandelt. Betroffene müssen deshalb nicht mit strengen Sanktionen rechnen, wenn der Härtefall anerkannt wird.














