Offiziell: Neuer 30.000 Euro Zuschuss startet ab Juli in Deutschland

Ein Koffer ist bis zum äußersten Rand mit Geldscheinen gefüllt. Er quillt förmlich über und es sind ausschließlich 100-Euro-Scheine zu sehen, während der silberne, stählerne Koffer auf einem roten Untergrund liegt.
Symbolbild © istockphoto/IgorSokolov

Ab Juli 2026 startet ein attraktives Zuschussprogramm in Deutschland. Bis zu 30.000 Euro sind dabei möglich. Wer das Geld erhalten will, muss einen Antrag stellen ‒ und folgende Bedingungen unbedingt erfüllen.

Der Staat stellt einen Zuschuss in Höhe von bis zu 30.000 Euro zur Verfügung. Wofür das Geld gedacht ist und wie man die Unterstützung erhält.

Wohnungsnot in Deutschland ‒ Staat zahlt Geld, um Anreiz zu schaffen

Wer in Deutschland auf Wohnungssuche ist, profitiert von persönlichen Kontakten ‒ das glauben laut ImmoScout24-Umfrage über 70 Prozent der Teilnehmer. Demnach landen wohl so einige freie Wohnungen gar nicht offiziell auf dem Markt. Sie werden offenbar unter der Hand an Bekannte oder Freunde vergeben. Bedeutet auch: Ohne Kontakte wird es deutlich komplizierter in einer ohnehin angespannten Lage.

In Deutschland herrscht Wohnungsnot. Laut Deutschem Mieterbund beläuft sich die Zahl der fehlenden Wohnungen aktuell auf 1,4 Millionen. Hohe Baukosten, eine wachsende Bevölkerungszahl und der Einbruch beim Neubau ‒ alles trägt dazu bei. Nun soll ein neues Förderprogramm dazu beitragen, das Problem anzugehen und mehr Wohnraum zu schaffen.

Lesen Sie auch
20 Kilo leichter: Pietro Lombardi zeigt beeindruckende Bilder

Startet ab Juli: Dieser Zuschuss steht bald zur Verfügung

Der KfW-Zuschuss „Gewerbe zu Wohnen“ unterstützt finanziell, wenn leerstehende, beheizte Gewerbeflächen wie Büros oder Läden in neuen Wohnraum umgewandelt werden. Das Programm richtet sich sowohl an Privatpersonen als auch an Investoren. Es gibt einen direkten, nicht rückzahlbaren Zuschuss von 30 Prozent der reinen Umbaukosten. Der Staat schießt somit maximal 30.000 Euro Förderung pro neu geschaffener Wohneinheit zu. Entscheidend für die Praxis ist die Einhaltung des Zeitplans. Der Förderantrag muss zwingend vor dem Baustart und vor dem Abschluss von Handwerkerverträgen eingereicht werden.

Anträge im Zuschussportal sind ab Juli 2026 möglich. Zudem ist das Vorhaben an strenge Bedingungen geknüpft: Das Gebäude muss durch die Modernisierung das energetische Niveau eines „Effizienzhauses 85 Erneuerbare Energien“ erreichen. Die Einbindung eines zertifizierten Energieeffizienz-Experten ist dabei Pflicht. Reine Sanierungskosten für Heizung oder Dämmung deckt dieser Zuschuss jedoch nicht ab. Dafür müssen andere Programme kombiniert werden.

(Quellen: eigene Recherche der KA-Insider-Redakteure, Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen)