Partys und mehr! Über 20.000 Corona-Verstöße in Baden-Württemberg

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Karlsruhe-Insider (dpa/lsw) – Partys in Shisha-Bars, Picknick mit Freunden im Park oder eine Spritztour zu viert mit dem Auto – gegen die strengen Corona-Auflagen ist in Baden-Württemberg innerhalb der vergangenen Wochen mehr als 21 500 Mal verstoßen worden.

Bis Ende April seien 20 802 Ordnungswidrigkeiten und 715 Straftaten registriert worden, teilte das Innenministerium mit. Die Polizei kontrollierte mehr als 222 000 Menschen, zudem wurden 37 500 Autos untersucht (23. März bis 29. April).

Zu den Ordnungswidrigkeiten zählen unter anderem der Verstoß gegen das Besuchsverbot in einem Pflegeheim, der Betrieb einer Kneipe oder eine Zahn-OP. Auch die Teilnahme an einer Versammlung in einer Wohnung oder ein Spaziergang mit mehreren Freunden werden geahndet. Als Straftaten im Zusammenhang mit der Pandemie gelten Verstöße gegen die Quarantäne-Verordnung oder auch die Organisation größerer Veranstaltungen.

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Im Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus drohen empfindliche Strafen bei Verstößen gegen die sogenannte Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen. Wer sich zum Beispiel mit mehr als zwei Personen, die nicht zur Familie gehören, auf Straßen und Plätzen aufhält, muss ein Bußgeld zwischen 100 Euro und 1000 Euro zahlen. Wird eine wegen Corona geschlossene Bar oder ein Club weiterbetrieben, drohen Strafen zwischen 2500 Euro und 5000 Euro. Und wer trotz Verbots ein Krankenhaus oder ein Pflegeheim besucht, riskiert ein Bußgeld zwischen 250 Euro und 1500 Euro. Bei wiederholten Verstößen kann es bis 25 000 Euro teuer werden.