Für die einen ist es absolut überflüssig, für die anderen ein wichtiger Fortschritt: Bürger können nun einfach ihr Geschlecht in Deutschland per Antrag ändern lassen. Damit wird eine komplizierte Regelung abgelöst.
Wer als Bürger in Deutschland jetzt sein Geschlecht ändern möchte, hat es nicht mehr so schwer wie noch im letzten Jahr. Eine entscheidende Gesetzesänderung macht es nun möglich, per Antrag seinen Wunsch mitzuteilen.
Tausende Menschen betroffen – “Alte Regelung zu kompliziert”
Bis zum 1. November 2024 galt in Deutschland noch ein Gesetz, das es Tausenden von Bürgern erschwerte, die Eintragung ihres Geschlechts beim Standesamt ändern zu lassen. Das gemeinte Transsexuellengesetz aus dem Jahr 1981 zeigte sich jedoch schnell als veraltet und unzumutbar. Wer beispielsweise als Mann geboren wurde, aber sich wie eine Frau fühlt, konnte weder den Namen noch den Eintrag des Geschlechts einfach ändern. Dazu bedurfte es im Vorfeld zunächst einmal zweier Gutachten von zwei unterschiedlichen Psychologen. Diese schätzten dann ein, ob eine Namensänderung tatsächlich sinnvoll wäre. Da die Einschätzungen oftmals von Skepsis geprägt waren, mussten die Betroffenen hart für ihre Rechte kämpfen. Ein Gericht entschied dann am Ende, ob man die gewünschten Anpassungen beim Standesamt vornehmen durfte. Dieses Vorgehen empfanden die Bürger nicht nur als kompliziert, sondern auch als traumatisch.
Neue Regelung schafft für die Betroffenen Erleichterung
Seit dem 1. November gilt nun in Deutschland das Selbstbestimmungsgesetz und ermöglicht Trans-, Inter- und nicht-binären Menschen, ihren Namen und ihr Geschlecht beim Standesamt ändern zu lassen. Die beiden Gutachten ersetzt inzwischen eine Erklärung des Betroffenen, die man beim Standesamt zusammen mit dem Änderungsantrag einreicht. Mit der Änderung des Geschlechtseintrags muss auch der Name entsprechend angepasst werden.
Kinder und Jugendliche ab 14 Jahren können die Erklärung mit Zustimmung der Sorgeberechtigten selbst abgeben. Verweigern sich diese, können die betroffenen Jugendlichen vor das Familiengericht gehen und das Einverständnis der Erziehungsberechtigten ersetzen lassen. Bei unter 14-Jährigen können die Änderungserklärung nur die Sorgeberechtigten abgeben. Bei der Geschlechtsänderung geht es dabei nicht um eine Veränderung per Medikamenten oder Operationen, sondern nur um das Empfinden der Betroffenen. Experten rechnen mit einer jährlichen Anzahl von ca. 4.000 Anträgen. Zuvor hatten sich mit der alten Regelung 3.000 Bürger mit diesem Anliegen an das Standesamt gewandt.