Pflegeheim: So viel Geld dürfen Rentner höchstens auf dem Konto haben

Rentner im Pflegeheim dürfen nur einen bestimmten Betrag Geld auf ihrem Konto haben.
Symbolbild © istockphoto/bierwirm

Der Schritt ins Pflegeheim ist schwierig genug. Dazu kommen noch viele Vorschriften. Denn Rentner dürfen nicht unendlich viel Geld auf ihrem Konto haben.

Wenn Oma oder Opa ins Pflegeheim müssen, ist das ein riesiger Schritt – und zwar für alle Beteiligten. Und eines Tages wird es auch mal für uns so weit sein, ein für alle Mal zu sagen „Ich kann nicht mehr allein. Ich brauche Hilfe.“ Das ist eine gewaltige Entscheidung. Das wirbelt unzählige Emotionen auf. Doch dies ist nicht nur ein emotionales Thema, sondern auch ein finanzielles. Scheint es da nicht abstrus, dass Rentner nur einen bestimmten maximalen Geldbetrag auf ihrem Konto haben dürfen?

Wenn Rentner ins Pflegeheim müssen

Die Entscheidung ins Pflegeheim zu gehen, krempelt das Leben des Betroffenen vollkommen um. Dieser Schritt wirft auch viele finanzielle Fragen auf. Denn nicht nur die Seele des zu Pflegenden wird beansprucht, sondern auch sein Portemonnaie. Denn Pflegeheime kosten eine Menge Geld. Nicht alle können sich das leisten.

Sie dürfen nur eine bestimmte Summe für sich behalten

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Wer ins Pflegeheim muss, muss leider auch zahlen. Und so bitter es auch klingt, das sind keine kleinen Summen. Es gibt natürlich Unterschiede, aber es lässt sich sagen, dass ein Pflegezimmer durchschnittlich 2.200 Euro in Deutschland kostet. Das ist ein ordentlicher Betrag. Dennoch haben wir das Glück, hierzulande auf ein Sozialsystem bauen zu können. Denn, wie bereits erwähnt, zahlen kann diese Summe bei weitem nicht jeder – vor allem  nicht im Alter, bei den geringen Renten.

Viele müssen Sozialhilfe beziehen

In Deutschland beantragt man Sozialhilfe, wenn man sich die Pflege schlichtweg nicht leisten kann. Dazu müssen aber bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Wer Sozialhilfe beantragt und in Anspruch nehmen will, darf nur eine gewisse Summe Geld auf seinem Konto haben. Das nennt sich Schonvermögen. Die Sozialhilfe wird dann gezahlt, wenn die Rente der betroffenen Person für ihre Pflege nicht ausreicht. Allerdings kann es sein, dass der Pflegebedürftige noch Ersparnisse auf seinem Konto liegen hat. Das ist auch in Ordnung, solange diese 5.000 Euro nicht übersteigen.