Neue Verbote im September: Sparen wird zur Pflicht für Bürger

Badewanne mit Duschkopf.
Warmwasser gehört zum täglichen Bedarf.

Es gibt neue Verbote und damit auch neue Pflichten. Ab September wird das Sparen von Gas und Strom geregelt.

Ab September werden neue Verbote eingeführt. Diese regeln bei Engpässen die Verwendung von Gas und Strom.

Energiesparmaßnahmen neu definiert

Die Bundesregierung hat nun die Pläne und Ausarbeitungen vorgestellt, die bei den drohenden Gasengpässen in Kraft treten sollen. Ein ist klar: Bei den Energiesparmaßnahmen werden alle gefordert sein. Unter dem Motto „zur Sicherung der Energieversorgung“ hat sich Robert Habek als Bundesenergieminister einiges einfallen lassen.

Schon zum 1. September treten die neuen Regelungen in Kraft. Darin enthalten sind auch gewisse Verbote. Außerdem sei es das erklärte Ziel, so schnell wie möglich unabhängig vom russischen Gas zu sein.

So lange gelten die Regeln

Die neuen Maßnahmen treten zum 1. September in Kraft und haben eine Gültigkeit von mindestens 6 Monaten. Vor allem Träger öffentlicher Körperschaften und Unternehmen sind betroffen, allerdings werden auch Verbraucher mit einbezogen.

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Es ist künftig verboten, private Innen- oder Außenpools zu beheizen. Dieses Verbot umfasst auch Aufstellbecken. Strom oder Gas aus dem Netz darf für die Heizung nicht mehr genutzt werden. Mieter sind während der Geltungsdauer der Regelung selbstständig die Heizung herunterzudrehen, auch wenn etwas anderes im Mietvertrag steht.

Weitere Regelungen und Maßnahmen

In öffentlichen Räumen, Fluren und Foyers wird generell nicht mehr geheizt. Nur Schulen, Kitas, öffentliche Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser sind davon ausgenommen. In öffentlichen Büros darf eine Maximaltemperatur von 19 Grad nicht mehr überschritten werden.

Doch das ist noch längst nicht alles: Vom 1. September an müssen Ladentüren geschlossen bleiben, damit Heizwärme im Inneren bleibt. Zwischen 22 Uhr und 16 Uhr dürfen zudem keine Reklameschilder mit Beleuchtung betrieben werden. Weiterhin wird auch die Beleuchtung von Gebäuden oder Denkmälern abgeschafft.