Pyro-Party bei Stadionabschied in Karlsruhe: Bundesgericht stellt Verfahren ein

Anhängen zünden Pyro im Stadium.
Symbolbild

Karlsruhe: Das DFB-Bundesgericht hat am heutigen Dienstag in Frankfurt am Main über die Berufung des KSC gegen das Urteil des DFB-Sportgerichts wegen eines behaupteten Verstoßes gegen die Anmeldepflicht der von den Supporters Karlsruhe ausgerichteten Abschiedsfeier „Danke, Wildparkstadion!“ verhandelt.

Die Feier hatte am 3. November 2018 im Anschluss an das Heimspiel gegen den FC Würzburger Kickers stattgefunden.

Das Bundesgericht ging in der Verhandlung am Dienstag eher von einer Genehmigungspflicht der zweiten Veranstaltung der Supporters aus als vom Gegenteil und stellte in Aussicht, dass sich daraus in der Folge weitere Verfahren ergeben könnten.

Nach einer über zweistündigen Verhandlung, in der beiden Seiten ihre Rechtsstandpunkte dargelegt hatten, hat dann das Bundesgericht das Urteil aufgehoben und das Verfahren eingestellt. Im Gegenzug verpflichtet sich der KSC zur Zahlung von 3.000 Euro an die DFB-Kulturstiftung mit dem Zweck, das Geld für die Fan- und Erinnerungskultur zu verwenden. Dies hat das Gericht auch im Protokoll ausdrücklich aufgenommen.

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„Festzuhalten ist, dass es sich bei der Abschiedsfeier ,Danke, Wildparkstadion!‘ um eine eigenständige Veranstaltung der Supporters Karlsruhe gehandelt hat, die ordnungsgemäß vorbereitet und beanstandungsfrei durchgeführt wurde. Da der KSC aus dieser Veranstaltung der Supporters über das Catering wirtschaftliche Vorteile erzielt hat, spenden wir gerne diesen Betrag, um die Fan- und Erinnerungskultur zu unterstützen“, erklärten KSC-Präsident Ingo Wellenreuther und KSC-Geschäftsführer Michael Becker, die an der Verhandlung in Frankfurt teilgenommen hatten.