Regel: Bürgergeld-Empfänger sollen zur Arbeit verpflichtet werden

Ein Mann auf der Straße in Arbeitskleidung bei der Arbeit. Er fegt und reinigt den Gehweg und macht die Straße sauber. Seine Kleidung ist orange/schwarz mit Leuchtstreifen und Arbeitsschuhen. Der Besen in der Hand des Mannes wirbelt Staub auf.
Symbolbild © istockphoto/Anton Novikov

Bundeskanzler Merz plant bereits strengere Regelungen fürs Bürgergeld. Ein Politiker geht bereits jetzt einen Schritt weiter, nach dem Bürgergeld-Empfänger zu einer bestimmten Arbeit verpflichtet werden sollen.

Geht es nach den Plänen eines bestimmten Politikers in einem Bundesland, sollen Bürgergeld-Empfänger zur Arbeit verpflichtet werden. Dabei hat er bestimmte Tätigkeiten im Sinn, die von diesen Menschen verrichtet werden sollen.

Strengere Regeln und Sanktionen: Merz will Bürgergeld-Empfängern ans Geld

Sparen lautet auch in diesem Jahr das Motto der Bundesregierung. Ein besonderes Augenmerk hat der Bundeskanzler auf die Sozialleistungen gelegt. Einfach wegnehmen kann er den Bürgergeld-Empfängern das Bürgergeld nicht. Doch er hat bereits Pläne geschmiedet. So soll das Bürgergeld abgeschafft und durch die Grundsicherung für Bürger ersetzt werden. Damit sollen sich auch die Regeln ändern. In Zukunft soll es den Jobcentern möglich sein, schneller härtere Sanktionen zu verhängen. Trotz der Warnung mehrerer Verbände bleibt der Kanzler bei seinem Plan. Er versprach jedoch, keine Unschuldigen treffen zu wollen, wie beispielsweise Kinder oder chronisch kranke Empfänger. Eine bessere Gesundheitsfürsorge soll zudem die Menschen schneller wieder in Arbeit bringen können.

Bürgergeld-Empfänger zur Arbeit verpflichtet: Politiker prescht vor – trotz Kritik

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Ein Politiker will jedoch gar nicht auf die veränderten Bedingungen warten. Er will die schon gegebenen gesetzlichen Möglichkeiten nutzen und Bürgergeld-Empfänger zu bestimmter Arbeit verpflichten. Ihm schweben da gemeinnützige Aufgaben vor, die den Bürgern und der Stadt helfen. So wolle er diejenigen, die zuhause sind, aber arbeiten gehen könnten, zum Schneeschippen und Laubfegen verdonnern. So können sie etwas für die Gemeinde tun. Denn laut Sachsen-Anhalts neuem Ministerpräsidenten Sven Schulze von der CDU sei gemeinnützige Arbeit schließlich nicht verboten.

Diese Möglichkeit räumt die Gesetzgebung schon jetzt ein. Allerdings gelten strenge Maßnahmen. So gehen andere Arbeitsmaßnahmen vor einer solchen gemeinnützigen Tätigkeit. Bislang dürfen Menschen innerhalb von fünf Jahren maximal 24 Monate für solche Aufgaben herangezogen werden. Die Vergütung beträgt dann in der Regel ein Euro die Stunde und soll die Kosten für Fahrtgeld und Arbeitskleidung abdecken. Kritische Stimmen sehen darin einen höheren Kosten- und Verwaltungsaufwand. Schulze will sich von seiner Idee jedoch nicht abbringen lassen.

(Quellen: eigene Recherche der KA-Insider-Redakteure, Bild am Sonntag, Aussagen von Sven Schulze)