Regeln: Unter einer Bedingung keine GEZ oder weniger bezahlen

GEZ-Bescheid von ARD und ZDF. Wer die GEZ-Gebühr nicht bezahlt, muss mit hohen Zusatzkosten rechnen.
Foto: BaföG aktuell/Gemeinfrei

Die Rundfunkgebühr kann gerade für Personen mit einem geringen Einkommen, eine starke finanzielle Belastung darstellen. Allerdings gibt es Regeln und eine Bedingung, mit der kaum oder gar keine Rundfunkgebühren mehr an die GEZ entrichtet werden müssen.

Die GEZ ist eine Rundfunkgebühr, die jeder Haushalt zahlen muss. Allerdings gibt es Regelungen und Ausnahmen, sodass einige Personen keine oder nur wenig Gebühren bezahlen müssen. Unter einer Bedingung kann also die GEZ Gebühr wegfallen.

Diese Ausnahmen sind möglich

Die Rundfunkgebühren können für einige Menschen tatsächlich schwer zu bezahlen sein. Es gibt Ausnahmen, bei denen die 18,36 Euro pro Monat nicht fällig werden, oder nur ein Teil davon an den Rundfunkservice bezahlt werden muss. Studenten können nämlich, sofern sie Bafög beziehen, einen Antrag auf Erlass der Rundfunkbeitrags-Gebühr stellen.

Gleiches gilt auch für Auszubildende, die durch eine Berufsausbildungsbeihilfe finanziell unterstützt werden. Auch sie haben die Möglichkeit, sich von den Rundfunkbeiträgen befreien zu lassen. Eine Befreiung von den Rundfunkbeiträgen ist auch für Rentner möglich, die Sozialleistungen beziehen. Grundsätzlich können sich alle Personen, die Grundsicherung und Bürgergeld erhalten, ebenfalls von der GEZ Pflicht befreien lassen.

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Diese Person zahlen weniger

Laut Beitragsservice können Personen, die Arbeitslosengeld 1, Übergangsgeld oder Wohngeld beziehen, keine Rundfunkgebühren Befreiung beantragen. Wer allerdings einen Behindertenausweis besitzt und dort das Merkzeichen „RF“ findet, der kann seinen Rundfunkbeitrag reduzieren lassen.

So werden für diese Personen lediglich 6,12 Euro je Monat Rundfunkbeiträgen fällig. Generell die Ermäßigungen oder auch die Befreiung erhalten zu können, muss ein entsprechender Antrag beim Beitragsservice in Köln gestellt werden. Dem Antrag müssen entsprechende Nachweise beigefügt werden.

Ausfüllen auch online möglich

Den jeweiligen Antrag, kann jeder online ganz einfach ausfüllen. Dieser ist auf der Seite des Rundfunk-Services zu finden. Im Anschluss kann er einfach ausgedruckt und nach Köln zum Beitragsservice gesendet werden.

Es ist nötig, gelegentlich die Nachweise entsprechend erneut einzureichen. Vor allem bei Personen, die Grundsicherung oder Bürgergeld beziehen, wird regelmäßig vom Gebührenservice nachgefragt, ob die Voraussetzungen für die Befreiung erfüllt sind.