2023 wurde das Bürgergeld eingeführt. Nun plant die Regierung eine neue Pflicht für Bürgergeld-Empfänger. Die Maßnahmen gelten als hart. Viele Betroffene machen sich schon jetzt mächtig Sorgen.
Eine neue Pflicht für Bürgergeld-Empfänger ist aktuell im Gespräch. Diese könnte vielen Betroffenen das Leben deutlich schwerer machen. Denn: Der Staat zeigt sich besonders streng.
Neue Pflicht für Bürgergeld-Empfänger: Regierung knallhart
Die Pläne zu der Regelverschärfung sind aktuell Teil der Koalitionsgespräche der neuen Regierung. 2023 wurde das Bürgergeld in Deutschland eingeführt, in Zukunft soll es durch die sogenannte “Grundsicherung für Arbeitssuchende” abgelöst werden. Nach dem Prinzip “Fördern und Fordern” soll zukünftig jeder Mensch ohne Arbeit auch weiterhin Hilfe erhalten. Allerdings nicht, ohne auch etwas dafür zu tun. Wer sich daran nicht hält, dem drohen harte Sanktionen.
2024 bezogen in Deutschland rund 5,5 Millionen Menschen Bürgergeld, davon sind rund 2,9 Millionen Personen deutsche Staatsbürger. Alle wären von der neuen Pflicht für Bürgergeld-Empfänger betroffen. Mit der letzten Erhöhung zum Ende des vergangenen Jahres stieg das maximale Bürgergeld auf 563 Euro für alleinstehende Personen. Zudem können Zuschüsse beantragt werden, beispielsweise eine Mietförderung oder Hilfe bei besonderer Kostenbelastung. Wer zusätzlich arbeitet, darf sich bis zu knapp 200 Euro dazuverdienen.
Bürgergeld-Reform: Schock für viele Empfänger
An der Höhe des Bürgergelds wird sich auch in Zukunft wohl erst einmal nichts ändern. Dafür aber daran, wer es bekommt. Denn: Deutschland plant, zukünftig eine sogenannte Arbeitspflicht einzuführen. Das heißt: Bürgergeld kann nur für maximal zwölf Monate ausgezahlt werden und in der Zwischenzeit müssen die Empfänger auf Jobsuche gehen. Wer sich wiederholt Jobangeboten von der Arbeitsagentur verweigert, könnte als Konsequenz gar keine Leistungen mehr bekommen.
Ob die Pflicht für Bürgergeld-Empfänger allerdings rechtlich umsetzbar ist, bleibt fraglich. Bis 2019 war es nämlich möglich, die staatliche Unterstützung für Arbeitssuchende komplett zu streichen. Dann jedoch entschied das Bundesverfassungsgericht, dass maximal eine Kürzung von 30 Prozent zulässig sei. Eine komplette Streichung sei nur dann möglich, wenn der Bürgergeld-Empfänger “willentlich und ohne wichtigen Grund eine angebotene zumutbare und existenzsichernde Arbeit” verweigere.