Bald ist es soweit: Die Regierung hat ein neues Gesetz beschlossen, nach dem junge Mütter länger zuhause bleiben dürfen. Schon länger forderten die Betroffenen, dass es hierzu überarbeitete Regelungen gibt.
Im Februar hat die Regierung ein neues Gesetz beschlossen, dass den betroffenen Frauen einiges erleichtert. Denn sie dürfen nun offiziell und ohne Nachteile länger zuhause bleiben.
Neues Gesetz macht unsichtbares Leid sichtbar – “War längst überfällig”
Seit dem 6. Februar 1952 gilt das Mutterschutzgesetz. Nach diesem dürfen Frauen ohne berufliche Nachteile sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt ihres Kindes nicht beschäftigt werden. Sie bekommen Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse und können sich in der Zeit auf sich und ihr Kind konzentrieren. Dieses Gesetz stellte einen wichtigen Schritt in der Arbeitswelt für werdende und frisch gebackene Mütter dar. Denn vorher mussten die Frauen enorme finanzielle Nachteile hinnehmen, wenn sie ein Kind bekamen. Entweder kümmerten sie sich darum, dass sie so schnell wie möglich wieder ihrer Arbeit nachgingen, oder sie verloren ihren Job und damit ihre Einkommensquelle.
Was jedoch passiert mit Müttern, die eine Fehl- oder Totgeburt erleiden? Für sie gab es bislang keinen Mutterschutz, wenn sie vor der 20. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erlitten. Doch das hat sich mit dem neuen Gesetz nun geändert und war für die Betroffenen längst überfällig.
Frauen können länger zuhause bleiben – Neues Gesetz gilt ab dem 1. Juni
Ab dem 1. Juni tritt nun ein neues Gesetz in Kraft, das auch Müttern, die eine Fehlgeburt vor der 20. Schwangerschaftswoche erlitten haben, eine Mutterschutzfrist gewährt. Dabei handelt es sich um ein freiwilliges Angebot für die betroffenen Frauen: Ab der 20. Woche gilt eine Mutterschutzfrist von bis zu acht Wochen. Bei einer Fehlgeburt ab der 17. Woche beträgt der Mutterschutz bis zu sechs Wochen und ab der 13. Woche bis zu zwei Wochen.
Dies bedeutet konkret, dass Arbeitgeber die Frauen bis dahin nicht beschäftigen dürfen. Mit einer Ausnahme: Wenn die Betroffenen sich ausdrücklich dazu bereit erklären, dass sie arbeiten wollen. Mit diesem Gesetz, das am 14. Februar 2025 ohne Gegenstimmen den Bundesrat passierte, wird nun endlich eine Schutzlücke geschlossen. Und die betroffenen Frauen können das Erlebte verarbeiten, bevor sie sich wieder ihrem Job widmen.