Regierung gibt nur Geimpften wieder Freiheit in Baden-Württemberg

Politiker von der Regierung an einer Pressekonfernz
Symbolbild © istockphoto/roibu

ka-insider (dpa) – Die Corona-Impfungen schreiten voran und damit steigt auch der Druck, den Geimpften wieder mehr Freiheiten zurück zu geben.

Die baden-württembergische Landesregierung plant erste Erleichterungen für Menschen mit einem vollständigen Impfschutz. Am kommenden Montag sollen die neuen Regeln in Kraft treten.

Welche Erleichterungen sind geplant?

Die meisten Freiheiten soll es für Pflegeheimbewohner geben. Sobald 90 Prozent der Bewohner einer Einrichtung geimpft sind, soll die Beschränkung auf zwei Besuche pro Tag aufgehoben werden. Auch Besuche in Gemeinschaftsräumen sind dann wieder erlaubt. Auf Mindestabstand und das Tragen einer Schutzmaske soll ebenfalls verzichtet werden können.

Wie werden die Erleichterungen begründet?

Neueste Daten weisen darauf hin, dass Geimpfte sich nur sehr selten mit dem Virus anstecken und es dann auch nur in sehr geringem Maße übertragen. Geimpfte spielten bei der Ausbreitung der Pandemie keine wesentliche Rolle mehr, heißt es von der Ständigen Impfkommission (Stiko). Die Landesregierung nimmt diese Einschätzungen zum Anlass,
Erleichterungen umzusetzen, wie eine Sprecherin des Gesundheitsministeriums mitteilte.

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Wie weise ich nach, dass ich über den vollen Impfschutz verfüge?

Dazu muss laut Ministerium der Impfpass oder eine Impfbescheinigung vorgelegt werden. Alle in der EU zugelassenen Impfstoffe würden akzeptiert. Eine Erkrankung an Covid-19 müsse über ein zurückliegendes positives PCR-Testergebnis nachgewiesen werden. Bei
Menschen, die erkrankt waren und bereits eine Impfung erhalten haben, sei es unerheblich, wie lange die Erkrankung zurückliege. Die Ständige Impfkommission empfiehlt eine Corona-Impfung nach einer Erkrankung frühestens nach sechs bis acht Monaten.