
Deutschland steht vor einem der größten Umbauten seines Sozialstaats seit Jahrzehnten. Die Bundesregierung beabsichtigt, mehrere bislang getrennte Sozialleistungen zusammenzuführen und Behörden neu zu organisieren. Für Millionen Bürger könnte sich dadurch ändern, wo und wie sie staatliche Unterstützung beantragen.
Wer heute Wohngeld, Kinderzuschlag oder Grundsicherung beantragt, muss sich mit unterschiedlichen Behörden, Formularen und Nachweisen beschäftigen. Genau dieses komplizierte System will die Bundesregierung grundlegend verändern. Die Pläne gehen auf Empfehlungen der Sozialstaatskommission zurück. Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas treibt die Reform inzwischen weiter voran. Ziel ist ein einheitliches System mit weniger Bürokratie, klareren Aufgaben und deutlich mehr digitalen Verfahren.
Reformen betreffen Millionen Bürger: Regierung plant großen Umbau
Im Zentrum steht die Zusammenführung mehrerer steuerfinanzierter Leistungen. Dazu zählen Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende, die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, der Kinderzuschlag und das Wohngeld. Jobcenter sollen Haushalte betreuen, in denen mindestens eine erwerbsfähige leistungsberechtigte Person lebt. Sozialämter sollen sich dagegen um Haushalte kümmern, in denen ausschließlich nicht erwerbsfähige Menschen leben. Damit würden sich die bisherigen Zuständigkeiten erheblich verändern.
Die Reform betrifft Millionen Menschen. Allein Wohngeld erhalten derzeit rund 1,2 Millionen Haushalte. Mehr als 1,3 Millionen Kinder haben Anspruch auf Kinderzuschlag. Hinzu kommen mehr als 1,2 Millionen Empfänger der Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung sowie mehrere Millionen Menschen im Grundsicherungssystem. Deshalb geht es nicht nur um eine interne Neuordnung der Behörden. Viele Bürger müssten sich auf neue Ansprechpartner und veränderte Antragswege einstellen.
Regierung will neue Regeln für die Bevölkerung in Deutschland einführen
Gleichzeitig will die Regierung den Papierkrieg reduzieren. Bürger sollen Daten künftig nicht immer wieder neu einreichen müssen, wenn eine staatliche Stelle diese bereits kennt. Leistungen sollen sich über einen zentralen digitalen Zugang beantragen lassen. Dort sollen Nutzer auch Bescheide abrufen und Informationen zu Auszahlungen erhalten. Zusätzlich will das Arbeitsministerium Rechtsbegriffe vereinheitlichen, Nachweispflichten reduzieren und bestimmte Leistungen stärker pauschalieren.
Allerdings kommt der Umbau nicht von heute auf morgen. Bund, Länder, Kommunen und Bundesagentur für Arbeit müssen zahlreiche Zuständigkeiten und technische Systeme neu ordnen. Eine Arbeitsgruppe soll dafür ein Konzept für das einheitliche Leistungssystem entwickeln. Parallel arbeiten die Experten an der Digitalisierung der Sozialverwaltung.
(Quellen: BMF, BMAS, BMG)














