Regierung plant neue Pflicht – Vierjährige sollen zum Test müssen

Ein Kind trägt ein pinkes T-Shirt mit der Aufschrift "Renteneintritt 2085" und steht dabei im Mittelpunkt des Bildes. Die Aufschrift spielt auf die Zukunft der Arbeitswelt und die mögliche Entwicklung des Rentenalters an.
Symbolbild © imago/serienlicht

Alle Kinder in Deutschland sollen künftig spätestens im Alter von vier Jahren einen einheitlichen Sprach- und Entwicklungstest absolvieren. Die Regierung hat dafür jetzt ein neues Gesetz auf den Weg gebracht.

Mit diesem Test, der bald Pflicht für alle Vierjährigen werden soll, will die Bundesregierung früher erkennen, welche Kinder Unterstützung benötigen. Zeigt der Test Probleme, sollen gezielte Förderangebote noch vor der Einschulung helfen.

Regierung plant neue Pflicht: Schon die Kleinsten müssen ran

Bislang unterscheiden sich die Untersuchungen und Förderangebote für Kinder je nach Bundesland teilweise deutlich. Das geplante Kita-Qualitätsgesetz soll deshalb bundesweit gemeinsame Standards schaffen. Für Eltern bedeutet das: Sie sollen künftig nicht selbst entscheiden, ob ihr vierjähriges Kind an der Untersuchung teilnimmt. Die Tests sollen für alle Kinder verpflichtend werden.

Bei der Untersuchung geht es nicht darum, Vierjährige wie in der Schule zu prüfen oder ihre Leistung mit Noten zu bewerten. Fachkräfte sollen vielmehr feststellen, wie gut ein Kind beispielsweise Sprache versteht und verwendet und wie weit seine allgemeine Entwicklung fortgeschritten ist. Zeigt sich dabei Förderbedarf, sollen passende Angebote folgen. Familienministerin Karin Prien will damit verhindern, dass sprachliche oder andere Entwicklungsprobleme erst kurz vor der Einschulung auffallen.

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Neuer Gesetzesentwurf liegt vor: Vierjährige sollen zum Test

Kinder, die Anweisungen kaum verstehen oder sich nur schwer ausdrücken können, starten häufig mit einem deutlichen Nachteil in die Schule. Die Bundesregierung will deshalb auch die Zusammenarbeit zwischen Kitas, Grundschulen und weiteren Einrichtungen verbessern. Gleichzeitig sollen Eltern frühzeitig erfahren, wo ihr Kind Unterstützung benötigt und welche Angebote zur Verfügung stehen.

Bis die neuen Tests tatsächlich überall stattfinden, dauert es allerdings noch. Das Bundeskabinett hat zunächst den Gesetzentwurf beschlossen. Nun müssen sich Bundestag und Bundesrat damit befassen. Auch die Länder spielen eine entscheidende Rolle, denn sie organisieren große Teile der frühkindlichen Bildung. Geplant ist, die neuen Vorgaben schrittweise umzusetzen. Die Bundesregierung stellt für die Verbesserung der Kita-Qualität außerdem weiterhin Milliardenbeträge bereit. Dabei geht es nicht nur um die Untersuchungen. Geld soll unter anderem in mehr Fachpersonal, bessere Sprachförderung und die Gewinnung zusätzlicher Erzieher fließen. Für Eltern ist deshalb vorerst noch keine Anmeldung erforderlich. Erst wenn das Gesetz verabschiedet und die konkrete Umsetzung in den Ländern geregelt ist, steht fest, wann und wo die verpflichtenden Untersuchungen starten.

(Quellen: Bundesregierung, BMBFSFJ, dpa)