Regierung will „Nur Bargeld“ verbieten – neue Pflicht für Händler

Eine geöffnete Geldkassette mit mehreren Fächern, die sorgfältig mit Münzen und Geldscheinen gefüllt sind. Man erkennt verschiedene Euro-Münzen in Gold- und Kupfertönen sowie gefaltete Banknoten.
Symbolbild © imago/Bihlmayerfotografie

Eine neue Pflicht für Händler und Gastronomen kommt: Schon bald soll sich beim Bezahlen eine wesentliche Änderung ergeben, auf die sich vor allem Verbraucher freuen dürfen. Für Unternehmen selbst geht die Neuerung mit Herausforderungen einher.

Viele bieten dieses Bezahlsystem schon freiwillig an. Künftig soll es zur Pflicht für noch mehr Betriebe werden. Was sich ändert und wer betroffen ist.

Pflicht für Händler und Gastronomen: Das ändert sich bald

Ob mit der Plastikkarte oder mit dem Smartphone – viele Verbraucher setzen auf bargeldloses Zahlen im Alltag. Daten der Bundesbank belegen den Trend: Im Jahr 2025 wurden 55 Prozent der erfassten Einkäufe elektronisch abgewickelt. Wer ohne Scheine und Münzen bezahlt, kann jede Transaktion im Online-Banking selbst nachvollziehen. So behält man den Überblick über die eigenen Ausgaben. Zudem beschreiben viele die Kartenzahlung als komfortabel und unkompliziert. Allerdings gibt es noch immer Geschäfte und Restaurants, die nur Bares akzeptieren. Das soll sich schon bald ändern.

Umstellung des Bezahlsystems: Für einige Unternehmen eine Belastung

„Nur Bargeld“ soll es künftig nicht mehr geben: Die Bundesregierung will eine neue Pflicht für Unternehmen einführen, die den Verkauf von Waren und Dienstleistungen stationär anbieten. Auch die Gastronomie wäre betroffen. Demnach müssen diese in Zukunft ‒ neben der klassischen Bargeldzahlung ‒ zusätzlich eine bargeldlose Zahlungsmethode für Kunden anbieten. Bereits ab 2027 soll die Neuregelung gelten, doch es sind auch Übergangsfristen und Härtefallregelungen geplant. Besonders herausfordernd dürfte die Umstellung für kleinere Betriebe sein, die mit einem hohen Aufwand rechnen müssen. Kritiker verweisen zudem auf die zusätzliche finanzielle Belastung durch Transaktionsgebühren.

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Nicht nur Verbraucher profitieren mit der Einführung von einer größeren Wahlfreiheit, sondern auch der Staat, indem man insbesondere Kriminalität wie Steuerhinterziehung reduzieren will. Eine neue Regel im Rahmen der Änderung soll außerdem die Akzeptanz der Kartenzahlung ab einem beliebigen Rechnungsbetrag sein. Das bedeutet zum Beispiel: Wer nur etwas für 50 Cent einkauft, soll dennoch bargeldlos zahlen können. Bislang ist die Zahlung, etwa in einigen gastronomischen Betrieben, erst ab zehn Euro möglich.

(Quellen: BMF, Bundesbank, HDE)