Nun ist es beschlossene Sache: Ein Rekord-Zuschuss wurde freigegeben, wodurch viele Bürger sich bis zu 30.000 Euro sichern können. Nur einige Details beim Antrag sollte man besser beachten.
Wenn es ums Geld geht, ist der deutsche Staat mal sehr spendabel, mal knausrig. Nun gibt es aber eine gute Nachricht für viele Bürger. Denn ein neuer Rekord-Zuschuss wurde freigegeben, durch den man sich bis zu 30.000 Euro sichern kann.
In dieser Fördermöglichkeit steckt unglaublich viel Geld
Der Umstieg auf eine umweltfreundliche Wärmepumpe wird in Deutschland durch attraktive staatliche Zuschüsse erleichtert. Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) können Eigentümer von Wohn- und Nichtwohngebäuden nämlich eine Grundförderung von 30 Prozent der förderfähigen Kosten erhalten. Entscheiden sie sich für eine erdgekoppelte Wärmepumpe oder ein Modell mit natürlichen Kältemitteln, erhöht sich dieser Zuschuss sogar auf 35 Prozent. Besonders lohnenswert ist der Austausch einer funktionstüchtigen Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung. Hierfür gewährt der Bund außerdem einen zusätzlichen Klimageschwindigkeitsbonus von 20 Prozent. Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen unter 40.000 Euro profitieren von einem weiteren Einkommensbonus von 30 Prozent.
Durch die Kombination dieser Förderungen kann eine maximale Zuschussquote von 70 Prozent erreicht werden. Das bedeutet bei förderfähigen Kosten von bis zu 30.000 Euro einen Zuschuss von bis zu 21.000 Euro. Doch neben den Anschaffungskosten der Wärmepumpe selbst sind auch Kosten für Installation, Inbetriebnahme und notwendige Umfeldmaßnahmen förderfähig. Sogar die Kosten für Fachplanung und Baubegleitung berücksichtigt man, was den finanziellen Aufwand für den Wechsel zu einer nachhaltigen Heiztechnologie erheblich reduziert.
Schritte zur erfolgreichen Beantragung der Förderung
Um die genannten Zuschüsse zu erhalten, ist ein strukturierter Ablauf erforderlich. Zunächst sollte man dazu ein detailliertes Angebot von einem qualifizierten Fachbetrieb einholen. Dieser überprüft, ob die geplante Wärmepumpe die technischen Mindestanforderungen erfüllt, wie beispielsweise eine Jahresarbeitszahl (JAZ) von mindestens 3. Oder aber die Ausstattung mit einer SG-Ready-Schnittstelle für die Integration in intelligente Stromnetze.
Bevor man den Auftrag erteilt, sollte man außerdem darauf achten, dass der Vertrag eine aufschiebende Bedingung beinhaltet. Denn dies stellt sicher, dass der Vertrag nur dann wirkt, wenn die Förderzusage besteht. Den Förderantrag selbst kann man online über das KfW-Kundenportal “Meine KfW” stellen. Nach positiver Rückmeldung kann man mit den Installationsarbeiten beginnen und von den attraktiven Fördermöglichkeiten profitieren.