
In der Weihnachtszeit ist es für viele Menschen Tradition, den Weihnachtsbaum vor dem Heiligen Abend selbst zu schlagen. Das ist jedoch längst nicht überall erlaubt. Bei Zuwiderhandlung droht inzwischen ein Rekordbußgeld.
Früher war es gang und gäbe, Weihnachtsbäume noch selbst im Wald zu schlagen und ins traute Heim zu stellen. Viele Menschen folgen dieser Tradition noch heute. Doch sollte man genau darauf achten, wo die Säge zum Einsatz kommt.
Rekordbußgeld für illegales Fällen von Weihnachtsbäumen
Das Aussuchen eines Weihnachtsbaumes ist eine aufregende Angelegenheit, die die Vorfreude auf ein schönes, besinnliches Fest steigert. Heutzutage gibt es zwar zahlreiche Alternativen, aber die meisten bevorzugen nach wie vor eine echte Tanne – allein schon wegen des Duftes. Wer allerdings darauf besteht, sein Bäumchen nicht nur selbst auszusuchen, sondern auch zu fällen, sollte einiges beachten. Ansonsten hat man eine saftige Strafe am Hals, anstatt zu sparen.
In Deutschland stehen weite Teile der Wälder unter Naturschutz, gehören der Kommune, privaten Eigentümern oder staatlichen Forstämtern. Ohne eine Genehmigung der entsprechenden Behörde oder des Eigentümers ist das Fällen eines Baumes eine Straftat. Für den Diebstahl und/oder die Sachbeschädigung drohen je nach Bundesland teils enorm hohe Strafen. Die Bußgelder variieren zwischen 40 Euro und sage und schreibe 100.000 Euro. Hinzu kann noch der Tatbestand des Hausfriedensbruchs kommen. Laut Strafgesetzbuch kann sogar eine Freiheitsstrafe drohen. Übrigens braucht es unter Umständen auch eine Genehmigung, wenn man auf dem eigenen Grundstück einen Baum fällen möchte. Das hängt von der örtlich geltenden Baumschutzsatzung ab.
Weihnachtsbäume selbst schlagen ist nicht überall verboten
Es gibt durchaus Möglichkeiten für Bürger, um ihre Weihnachtsbäume selbst fällen dürfen. So gibt es beispielsweise Forstbetriebe und private Waldbesitzer, die zu festen Zeiten in festgelegten Abschnitten das Schlagen von Bäumen erlauben. Dies lässt sich in den meisten Fällen beim nahegelegenen Forstamt herausfinden. Zudem gibt es spezielle Weihnachtsbaum-Plantagen – auch Tannenhöfe genannt, die eigens auf diesen Brauch ausgerichtet sind. Dort ist die Auswahl groß und dem eigentlichen Wald wird nicht geschadet. Das gilt natürlich auch für die Alternativen aus Plastik, bearbeitetem Holz oder Metall, die jedes Jahr wiederverwendbar sind.
(Quellen: Bußgeldstelle, NABU)














