
Dass die Rente mit 63 fallen soll, ist für die Betroffenen schon schwer zu verkraften. Doch nun will die Union auch noch die Übergangsfrist kürzen. Den bisherigen Vorschlag halte man für zu lang.
Viele haben sich damit bereits abgefunden: Die Rente mit 63 wird bald Geschichte sein. Doch offenbar reicht dies der Union noch nicht. Sie will nun auch noch die Übergangsfrist verkürzen.
Rente mit 63 nicht mehr haltbar: Regierung drängt auf Abschaffung
Die Abschaffung der abschlagsfreien Frührente nach 45 Beitragsjahren, umgangssprachlich „Rente mit 63“ genannt, ist einer der zentralen Kernpunkte der großen Rentenreform, die von der Bundesregierung beschlossen und gesetzlich umgesetzt werden soll. Hintergrund ist der Bericht einer von der Regierung eingesetzten Alterssicherungskommission, die 33 konkrete Empfehlungen vorgelegt hat, um das Rentensystem aufgrund der alternden Bevölkerung finanziell zu stabilisieren. Bundeskanzler Friedrich Merz beabsichtigt, diese weitreichenden Reformen zügig gesetzlich zu verankern.
Wer 45 Jahre lang Beiträge eingezahlt hat, soll künftig nicht mehr vorzeitig ohne Rentenminderungen in den Ruhestand gehen können. Bislang lag dieses Alter je nach Geburtsjahrgang bei 63 bis 65 Jahren. Aktuell liegt es meistens um die 64,5 Jahre. Wer künftig dennoch vorzeitig mit mindestens 35 Beitragsjahren in Rente gehen möchte, muss mit Abschlägen rechnen. Das Mindestalter dafür soll von 63 auf 64 Jahre angehoben werden und ab 2031 parallel zur allgemeinen Lebenserwartung weiter steigen.
Union will Übergangsfrist kürzen: „Zu lange“
Da das Vorhaben auf massiven Widerstand bei Gewerkschaften und mehreren Ministerpräsidenten sowohl von der SPD als auch der CDU stößt, ringt die Regierung um Kompromisse beim Übergang. Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas von der SPD verteidigt die Notwendigkeit der Reform, fordert aber strikten Vertrauensschutz für rentennahe Jahrgänge. Sie schlägt eine Übergangsfrist von etwa fünf Jahren vor, damit Betroffene ihre Lebensplanung anpassen können.
Kanzler Friedrich Merz hat betont, dass das Aus für die Anreize zur Frühverrentung für ihn grundsätzlich nicht verhandelbar ist. Er zeigt sich jedoch offen für Übergangsregelungen. CDU-Fraktionschef Thorsten drängt jedoch auf Tempo im Gesetzgebungsverfahren. Die von der SPD ins Spiel gebrachten fünf Jahre Übergangsfrist hält er für zu lang und fordert einen schnelleren Schnitt. Er sieht darin eine schnellere Entlastung des Rentensystems und will das Reformtempo nicht unnötig ausbremsen. Wichtig: Bei den genannten Änderungen handelt es sich bislang um politische Vorschläge und Forderungen. Eine Abschaffung oder konkrete Verkürzung der Übergangsfrist ist derzeit noch nicht gesetzlich beschlossen.
(Quellen: CDU/CSU, BMAS)














