Renten-Pfändung: Neue Regel kommt für Millionen Empfänger

Mehrere ausgebreitete 50- und 100-Euro-Scheine liegen nebeneinander auf einer Fläche. Darüber hält jemand in einer Hand einen Stempel mit der Aufschrift "Rente". Ab Juli steigen die Renten.
Symbolbild © imago/Sven Simon

Eine wichtige Änderung kommt auf viele Bürger in Deutschland zu und es lohnt sich, diese genaustens zu kennen. Eine Regel, die neu ist und die Renten-Pfändung betrifft, gilt schon bald für Millionen Empfänger.

Rund um die Rente gibt es noch immer viele Fragen, da sich auch ständig, Jahr für Jahr, manches ändert. Eine wichtige Regel rund um die Renten-Pfändung sollten alle Empfänger lieber ganz genau kennen.

Wenn der Schuldenberg in den Ruhestand hineinragt hilft ein bestimmtes Gesetz

Ein langes Arbeitsleben garantiert nicht immer finanzielle Sicherheit im Alter. Viele Seniorinnen und Senioren kämpfen mit Kreditschulden aus früheren Jahren, gestiegenen Mietkosten oder unerwarteten Gesundheitsausgaben. Besonders bitter wird es, wenn auch die Rente nicht mehr ausreicht, um die monatlichen Fixkosten zu decken. Trotz dieser Sorgen können verschuldete Rentner auf ein gesetzliches Sicherheitsnetz vertrauen. Der sogenannte Pfändungsfreibetrag schützt einen festen Teil des Einkommens – darunter fällt auch die Rente – vor dem Zugriff durch Gläubiger. Aktuell bleibt Rentnern ohne Unterhaltspflichten ein monatlicher Betrag von 1.499,99 Euro garantiert.

Wer gesetzlich Unterhalt leisten muss, etwa an ein Kind oder einen pflegebedürftigen Ehepartner, profitiert sogar von einem noch höheren geschützten Betrag. Wichtig: Pfändungen sind nur mit richterlichem Beschluss möglich, und selbst dann darf nur der Betrag oberhalb der Freigrenze angefasst werden – in kleinen Stufen und niemals komplett. Nebenbei interessant: Auch Sozialleistungen wie Bürgergeld sind generell unpfändbar. Und wer bereits in finanzielle Schieflage geraten ist, sollte über ein spezielles Girokonto nachdenken – denn das schützt automatisch einen Teil des Einkommens.

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Renten-Pfändung: Neue Regel bringt schon bald spürbare Entlastung

Ab dem 1. Juli 2025 tritt eine überarbeitete Regelung in Kraft, die für viele Rentner echte Entlastung bringt. Der unantastbare Grundbetrag steigt auf 1.559,99 Euro monatlich – ein Plus von 60 Euro, das verschuldete Ruheständler künftig nicht abgeben müssen. Für Menschen mit Unterhaltspflichten gibt es zusätzlich höhere Grenzen. Besonders hilfreich: Wer ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) führt, profitiert automatisch von dieser neuen Freigrenze – ganz ohne Antrag beim Gericht.

Ein oft übersehener Bonus: Ebenfalls zum 1. Juli steigen die Renten um 3,74 Prozent – ein spürbarer Zuwachs, der den steigenden Lebenshaltungskosten entgegenwirkt. Zusammen mit der höheren Freigrenze bedeutet das für viele Senioren: ein kleines Stück finanzielle Freiheit zurück. Als Tipp kann man außerdem sagen, dass, wer unsicher ist, sich frühzeitig beraten lassen sollte. Etwa bei Schuldnerberatungsstellen. Denn wer seine Möglichkeiten kennt, schützt sich besser vor bösen Überraschungen.