Rentner bekommen mehr Geld – jetzt hält der Staat die Hand auf

Ein alter Mann arbeitet in einer Halle oder Werkstatt an einer Maschine. Er führt etwas in die Maschine ein. Der Mann trägt einen Blaumann und geht in seinem hohen Alter noch einer schweren körperlichen Arbeit nach.
Symbolbild © istockphoto/monkeybusinessimages

Mehr als 21 Millionen Rentner haben seit Juli mehr Geld auf dem Konto. Das Plus fällt mit 4,24 Prozent ordentlich aus. Doch für einen Teil der Ruheständler bringt die Erhöhung eine unangenehme Überraschung mit sich.

Denn mehr Geld auf dem Konto bedeutet nicht automatisch, dass am Ende auch das gesamte Plus bleibt. Entscheidend sind die persönlichen Einkünfte und der Zeitpunkt des Rentenbeginns. Wer bestimmte Grenzen überschreitet, muss sich deshalb mit dem Finanzamt beschäftigen.

Rentenerhöhung kann zum ersten Mal Steuern auslösen

Seit dem 1. Juli 2026 erhalten die Rentner bundesweit 4,24 Prozent mehr Geld. Der sogenannte aktuelle Rentenwert erhöhte sich von 40,79 Euro auf 42,52 Euro. Wer vorher beispielsweise 1.000 Euro gesetzliche Rente im Monat bekam, erhält seit Juli 1.042,40 Euro. Bei einer Standardrente nach 45 Beitragsjahren mit durchschnittlichem Verdienst beträgt das Plus 77,85 Euro im Monat.

Doch genau diese Erhöhung kann bei einigen Rentnern steuerliche Folgen haben. Wer bisher knapp unter der persönlichen Grenze lag, kann durch das zusätzliche Einkommen darüber rutschen. Das heißt allerdings nicht, dass plötzlich die gesamte Rente versteuert wird. Wie viel davon steuerpflichtig ist, hängt unter anderem vom Jahr des Rentenbeginns ab. Wer bereits 2005 oder früher Rente bezog, muss grundsätzlich nur 50 Prozent seiner gesetzlichen Rente versteuern. Bei späterem Rentenbeginn steigt dieser Anteil schrittweise. Der persönliche Rentenfreibetrag wird prinzipiell festgeschrieben und bleibt anschließend bestehen. Spätere reguläre Rentenerhöhungen erhöhen deshalb den steuerpflichtigen Teil der Rente.

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Rentner in Deutschland zahlen immer mehr an das Finanzamt

Der Grundfreibetrag liegt 2026 bei 12.348 Euro für Alleinstehende. Erst wenn das zu versteuernde Einkommen darüber liegt, fällt grundsätzlich Einkommensteuer an. Eine Bruttorente von beispielsweise 13.000 oder 14.000 Euro im Jahr bedeutet deshalb noch lange nicht automatisch eine Steuerzahlung. Vom steuerpflichtigen Rentenanteil können unter anderem Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie bestimmte Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen abgezogen werden.

Außerdem zählen nicht nur Rentenzahlungen. Wer etwa zusätzlich Mieteinnahmen, eine Betriebsrente oder andere steuerpflichtige Einkünfte erhält, kann die Grenze schneller überschreiten. Deshalb lässt sich nicht mit einer einzigen monatlichen Rentenhöhe sagen, ab wann das Finanzamt Geld verlangt. Die Deutsche Rentenversicherung zieht die Einkommensteuer nicht automatisch von der monatlichen Rente ab. Sie übermittelt die Rentendaten allerdings elektronisch an das Finanzamt. Wer zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist und keine einreicht, kann deshalb später Post vom Finanzamt bekommen.

(Quellen: BMF, DRV, BMAS)