Rentner gibt zu viel Flaschenpfand ab – Amt kürzt die Leistungen

Eine Person in dicker Winterkleidung ist von hinten zu sehen. Sie trägt zwei große blaue Säcke, die mit Dosen- und Flaschenpfand gefüllt sind. Vermutlich ist die Person auf dem Weg zu einem Pfandautomaten, um die Pfandflaschen abzugeben und für das Pfandsammeln Geld zu erhalten.
Symbolbild © imago/Ralph Peters

Es ist unglaublich, aber wahr: Das Amt hat einem Rentner die Leistungen gekürzt, weil er zu viel Flaschenpfand abgegeben hat. Diese Entscheidung schlug hohe Wellen und erreichte sogar die Politik.

Ein Rentner sammelt Flaschenpfand und gibt dies beim Amt an – und prompt kürzt man ihm die Leistungen. Die Gesellschaft reagiert und erreicht, dass eine bestimmte Entscheidung getroffen wird.

„Reicht nicht zum Leben“: Rentner müssen aufstocken

Millionen Rentner in Deutschland leben in Armut oder sind von dieser bedroht. Grundsätzlich gilt: Wer zu wenig Rente bekommt, wendet sich an das Sozialamt, das diese dann mit der sogenannten Grundsicherung aufstockt. Dies geschieht in der Regel dann, wenn die Bruttorente unter 1.300 Euro liegt. Doch trotz Grundsicherung und ergänzendem Wohngeld reicht das Geld für Senioren oftmals vorn und hinten nicht. Denn nach dem Abzug der Fixkosten bleibt meist nur ein geringer monatlicher Betrag.

Aus diesem Grund verdienen sich immer mehr Rentner nebenher etwas dazu, um wenigstens das Überleben sichern zu können. Gerade in dieser schwierigen Zeit in Deutschland, in der alles stetig teurer wird, sind die Menschen auf jeden Extra-Euro angewiesen. Doch genau das wurde einem Rentner aus Hamburg nun zum Verhängnis.

Rentner gibt Flaschenpfand ab: Amt kürzt sofort die monatlichen Leistungen

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Ein Rentner aus Hamburg, der inzwischen 75 Jahre alt ist, musste sich ebenfalls etwas dazuverdienen, da er mit seinem Geld nicht auskam. Dazu sammelte er Flaschen und gab diese im Supermarkt oder Discounter ab. Pflichtbewusst gab er die eingenommenen 58,50 Euro beim zuständigen Sozialamt an. Mit sofortigen Konsequenzen: Das Amt kürzte die Leistungen um diese Summe – und zwar für jeden Monat als zusätzliches, anrechenbares Einkommen.

Der Fall schlug hohe Wellen und landete sogar in der Obdachlosenzeitung Hinz und Kunzt. Denn der Rentner legte Widerspruch ein, der abgewiesen wurde. Inzwischen hat sich auch die Ministerin aus dem Ministerium für Arbeit und Soziales eingeschaltet. Frau Bas verfügte nun, dass die Ämter eine solche Angabe wohlwollend auslegen sollen. Demnach dürfen die Sozialämter für die Flaschensammler 50 Euro nicht auf die Grundsicherung anrechnen. Dies gilt allerdings nur für die Rentner in Hamburg. Der Grund: Mit dem Flaschensammeln täten die Senioren etwas für die Umwelt, das man nicht bestrafen dürfe. In Zukunft darf der Rentner also sein Geld behalten. Die Beträge aus der Vergangenheit bekommt er jedoch nicht zurück, da sie nach geltendem Recht entschieden wurden.

(Quellen: Hinz&Kunzt, taz, Bild, Bundesministerium für Arbeit und Soziales)