Richter will Legalisierung: Karlsruhe entscheidet über Cannabisverbot

Symbolbild © ISTOCKPHOTO - Foto: Tunatura

Karlsruhe (dpa) – Ein Richter aus Bernau bei Berlin lässt das Cannabisverbot in Deutschland vom Bundesverfassungsgericht prüfen.

Jugendrichter Andreas Müller hat eine entsprechende Vorlage nach Karlsruhe geschickt, wie er am Montag auf Facebook schrieb. Nach Artikel 100 des Grundgesetzes kann ein Gericht ein Gesetz überprüfen lassen, wenn es dieses für verfassungswidrig hält.

Müller hatte den Schritt im vergangenen September angekündigt und setzte zwei Verfahren wegen illegalem Cannabisbesitzes in geringen Mengen aus. In den Verfahren drängten sich aus Sicht Müllers Zweifel auf, ob eine Strafverfolgung verfassungsgemäß sei.

Die Vorlage mit 140 Seiten Begründung soll am Dienstag auf der Homepage des Amtsgerichts Bernau veröffentlicht werden. Der Deutsche Hanfverband forderte weitere Richter auf, sich auf Grundlage einer Mustervorlage der Initiative anzuschließen und das Cannabisverbot ebenfalls in Karlsruhe überprüfen zu lassen.

Lesen Sie auch
Schock für Raucher: Erstes Land verbietet es komplett – Verkaufsverbot

Der Jugendrichter hatte das Bundesverfassungsgericht bereits 2002 prüfen lassen, ob das Cannabisverbot mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Damals entschieden die Karlsruher Richter, dass der Besitz von Haschisch auch in geringen Mengen verboten bleibt. In Deutschland wird seit Jahren über die Legalisierung der Droge diskutiert.