Rundfunkbeitrag wird ein Fall für Karlsruhe: Preiserhöhung nicht geklappt

GEZ-Bescheid von ARD und ZDF. Wer die GEZ-Gebühr nicht bezahlt, muss mit hohen Zusatzkosten rechnen.
Foto: BaföG aktuell/Gemeinfrei

Karlsruhe (dpa) – Im Rundfunkbeitragsstreit am Bundesverfassungsgericht haben sich die Bundesländer mit eigenen Stellungnahmen positioniert.

Eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur unter mehreren Ländern ergab: Das Saarland verschickte mit Bremen eine gemeinsame Stellungnahme, Sachsen-Anhalt erarbeitete eine eigene und die 13 anderen Bundesländer schlossen sich zu einer dritten zusammen.

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe äußerte sich auf Anfrage nicht zu etwaigen Stellungnahmen.

Das schwarz-rot-grün regierte Sachsen-Anhalt blockierte im Dezember die Erhöhung des Rundfunkbeitrags von monatlich 17,50 Euro auf 18,36 Euro zum 1. Januar 2021. Vor allem die CDU-Fraktion hatte sich wie die AfD in der Opposition gegen das Plus von 86 Cent gestemmt – beide Parteien hätten im Landtag eine Mehrheit bilden können. Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) zog den Staatsvertrag deshalb aus dem Parlament zurück. Die anderen Bundesländer stimmten der Erhöhung zu. Es müssen für eine Änderung aber alle Ja sagen. Der Vertrag zwischen den Ländern trat deshalb nicht in Kraft.

Die öffentlich-rechtlichen Sender ARD, ZDF und Deutschlandradio klagten in Karlsruhe. Eil-Anträge wiesen die Verfassungsrichter ab, im Hauptverfahren gibt es noch keinen Entscheidungszeitraum.

Ein Regierungssprecher des Saarlandes teilte zur Stellungnahme mit, dass man als Land gemeinsam mit Bremen auf die besondere finanzielle Situation der ARD-Anstalten Radio Bremen (RB) und Saarländischer Rundfunk (SR) hinweise. Durch den geplanten Staatsvertrag hätte sich die finanzielle Lage der beiden Sender auch durch einen Anstieg des ARD-internen Finanzausgleichs verbessert. Die Situation der beiden kleinsten der neun ARD-Anstalten gilt als angespannt.

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«Die Landesregierung des Saarlandes unterstützt die Klage der Rundfunkanstalten, die sich durch die unterbliebene Ratifikation des Ersten Medienänderungsstaatsvertrages in ihren verfassungsrechtlich geschützten Interessen berührt sehen. Gleiches gilt aber auch für die
Trägerländer der Rundfunkanstalten.» Der Sprecher erläuterte, dass für die Trägerländer die Gefahr bestehe, in Haftung genommen zu werden, wenn eine dem gesetzlichen Auftrag entsprechende Finanzierung der Sender nicht mehr gewährleistet werde.

Aus diesem Grund habe sich die Landesregierung des Saarlandes entschieden, gemeinsam mit der Freien Hansestadt Bremen die Klage der Anstalten durch eine eigene Prozessvertretung zu unterstützen. Das Saarland und Bremen seien auch der Ansicht, dass der Abbruch des Ratifikationsverfahrens zum Staatsvertrag auch im Widerspruch zum Grundsatz des «bundesfreundlichen Verhaltens» stehe.

Aus Magdeburg gab es keine Details zum Inhalt der Stellungnahme, ebenso nicht aus Rheinland-Pfalz als Medien-Koordinationsstelle für die anderen 13 Länder zu der dritten Stellungnahme.