
Eine weitere Schneewelle hat Teile Deutschlands im Griff und sorgt auf Gehwegen und Straßen für ordentliches Chaos. Eine deutsche Großstadt führt jetzt ein Gegenstandsverbot ein, das wohl kaum jemand verstehen kann.
Eine deutsche Großstadt führt ein Gegenstandsverbot wieder ein, und das zu einer Zeit, in der Eis und Schnee das öffentliche Leben nahezu lahmlegen. Diese Entscheidung verstehen wohl nur die wenigsten.
Städte setzen auf absolutes Verbot: Bürger sind verzweifelt
Schnee und Eis sorgen in Deutschland bundesweit weiterhin für Unmut. Einige Regionen sind sogar so schwer betroffen, dass das öffentliche Leben nahezu lahmliegt. Städte und Gemeinden befreien die Kinder von der Präsenzpflicht in den Schulen, da die Wege so eisglatt sind, dass nicht einmal die Beförderung durch öffentliche Verkehrsmittel sichergestellt ist.
Viele Bürger wünschen sich den Frühling herbei, denn mit den Schnee- und Eismassen stehen sie in der Pflicht, den Weg neben und zu ihrem Grundstück von Schnee und Eis zu befreien und zu streuen, damit niemand ausrutscht und sich verletzt. Für Privatleute verboten ist in vielen Städten und Gemeinden das Streusalz. Dies sorgt dafür, dass sich Schnee und Eis nicht auflösen. Alternativen wie Sand, Granulat und Split gewährleisten zwar einen festen Stand, der Schnee und das Eis darunter bleiben jedoch.
Großstadt führt Gegenstandsverbot ein: „Dürfen keine Ausnahmen zulassen“
Wie bereits in einem früheren Artikel berichtet, gibt es durchaus Ausnahmen vom Streusalz-Verbot. In Berlin herrschte in den vergangenen Tagen eine solche Ausnahmesituation, da aufgrund der vereisten Leitungen nicht einmal die Straßenbahnen fahren konnten. Da auch gestreikt wurde, musste die Stadt sich etwas einfallen lassen, um die Wege eis- und schneefrei zu bekommen. Deshalb hat die Verkehrssenatorin Ute Bonde von der CDU erst am 30. Januar das Streusalz-Verbot aufgehoben und auch Privatpersonen erlaubt, Streusalz zu verwenden.
Gegen diese Entscheidung ist der Naturschutzbund vor Gericht gezogen und hat Recht bekommen. Es dürfe kein pauschales Verstoßen gegen das Streusalz-Verbot geben. Dies hätte einen inakzeptablen Präzedenzfall geschaffen, so der Naturschutzbund. Die Richter sprachen sich gegen die Ausnahmeregelung aus. Es habe keinerlei schriftliche Begründung gegeben, weshalb das Verbot außer Kraft gesetzt werden sollte. Zudem seien Ausnahmeregelungen im Gesetz nicht verankert, was jedoch geschehen müsse. Diese Gerichtsentscheidung sorgt jedoch auch für Empörung. So sei es eine gefährliche Sache, wenn ein Gesetz über dem Wohl der Bürger stehen würde, kommentierte beispielsweise FDP-Chef Christian Dürr. Momentan liegen in Berlin mehr Menschen im Krankenhaus, da sie aufgrund der Glätte auf Gehwegen und Straßen gestürzt sind.
(Quellen: eigene Recherche der KA-Insider-Redakteure, dpa, Verwaltungsgericht Berlin, Angaben des Naturschutzbundes Deutschland, rbb24.de)














