Schülerinnen müssen trotz Attests Maske tragen in Baden-Württemberg

Symbolbild Foto: Boris Roessler/dpa

Karlsruhe-Insider (dpa/lsw) – Drei Schülerinnen, die sich mit einem ärztlichen Attest von der Maskenpflicht an einem Gymnasium befreien lassen wollten, müssen die Mund-Nasen-Bedeckung weiterhin aufziehen.

Das hat das Verwaltungsgericht Stuttgart am Montag mitgeteilt. Die behauptete «Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit des Tragens einer Mund-Nasen-Bedeckung» sei nicht glaubhaft gemacht worden, begründete das Gericht die Entscheidung.

Der Vater der Schülerinnen hatte ärztliche Atteste vorgelegt, die allesamt von derselben Neurologin ausgestellt waren. Weil sich die Gymnasiastinnen in neurologischer Behandlung befänden, sei es ihnen aus gesundheitlichen Gründen nicht zuzumuten, Masken zu tragen, heißt es darin.

Der Schulleiter lehnte eine Befreiung von der Maskenpflicht ab, da die Atteste nicht aussagekräftig seien. Dagegen zog der Vater vor Gericht. Das Verwaltungsgericht lehnte den Eilantrag ab: Aus den wortgleichen Attesten gehe nicht hervor, welche gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch das Tragen einer Maske bei den Schülerinnen jeweils hervorgerufen würden und wie es dazu komme. Es sei auch nicht zu erkennen, auf welcher medizinischen Grundlage die behandelnde Neurologin zu der Einschätzung gelangt sei.

Lesen Sie auch
Für kurze Zeit: Bürger erhalten 3000 Euro Zuschuss – "Steuerfrei"

Die Vermutung liege nahe, «dass hier tatsächlich gar nicht bestehende medizinische Gründe für eine Unzumutbarkeit bescheinigt hätten werden sollen», da konkrete Aussage zu auftretenden medizinischen Symptomen gefehlt hätten, erklärte das vom Gericht. Die Entscheidung vom 23. November ist noch nicht rechtskräftig.