
Angehäufte Schulden beim gleichzeitigen Bezug von Bürgergeld sind oftmals besonders belastend. Jobcenter kommen für private finanzielle Lasten üblicherweise nicht auf. Allerdings gibt es eine Möglichkeit, um sich doch vom Amt helfen zu lassen.
Hohe Lebenshaltungskosten lassen den Geldbeutel deutlich schrumpfen. Kommen bestimmte Schulden hinzu, muss das Jobcenter tätig werden und helfen.
Immer mehr Haushalte sind ohne Gas und Strom
Mehr Verbraucher haben sich im Jahr 2025 über Energiesperren in ihren Haushalten beschwert, so der Verbraucherzentrale Bundesverband. Die Entwicklung belegt erneut, dass viele Betroffene sich von den gestiegenen Energiekosten belastet fühlen. Grundsätzlich kann eine solche Sperre erfolgen, wenn man mindestens zwei offene Abschlagszahlungen und offene Rechnungen in Höhe von 100 Euro hat. Gerade im Winter sind einkommensschwache Haushalte und Familien deshalb oftmals beunruhigt. Sie sind auf ihre Heizung angewiesen.
Schulden beim Bürgergeld: Wann das Jobcenter helfen muss
Wer bereits Schulden beim Energieversorger angehäuft hat, sollte keinesfalls untätig bleiben: Wichtig ist, den Betreiber direkt zu kontaktieren, um eine gemeinsame Lösung zu finden. Im besten Fall bietet sich die Möglichkeit einer Einigung. Zum Beispiel sind kleine Ratenzahlungen oder auch Stundungen eine Option. Zudem hilft es, sich bei gemeinnützigen Vereinen über Angebote für eine Schuldnerberatung zu informieren. Ein Fall vor Gericht verdeutlicht zudem, dass Sozialleistungsempfänger Hilfe bekommen können: Unter bestimmten Umständen müssen Jobcenter dabei helfen, offene Gasrechnungen zu begleichen.
Im entsprechenden Fall (Aktenzeichen: L 18 AS 2586/17 B ER) schuldete eine Familie ihrem Versorger einen großen Geldbetrag, den sie nicht aufbringen konnte. Deshalb stand eine mögliche Sperre der Gasversorgung im Raum. Diese hätte die Wohnung unbewohnbar gemacht. Aus diesem Grund entschied das Gericht, dass das Jobcenter aushelfen und für die Schulden aufkommen musste. Die Besonderheit: Es handelt sich in solchen Fällen nicht um eine bedingungslose Übernahme der Schulden, sondern üblicherweise um ein Darlehen, das den Betroffenen zugestanden wird. Demnach müssen Leistungsempfänger das Geld zurückzahlen. Auch hier hilft es, sich rechtzeitig an das zuständige Jobcenter zu wenden und schnellstmöglich entsprechende Unterlagen einzureichen.
(Quellen: Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Bundesagentur für Arbeit)














