Schwangere Frau mit Stich in den Hals getötet: Bundesgerichtshof Karlsruhe eingeschaltet

Foto: Kucharek | CC-by-nc-sa-2.0 | Die Haupteinfahrt zum Bundesgerichtshof an der Herrenstraße.

Karlsruhe-Insider (dpa) – Gut vier Monate nach dem Urteil gegen die Mörder der 18-jährigen Maria aus Zinnowitz muss sich die ehemalige Freundin des Haupttäters am Montag vor dem Amtsgericht Greifswald verantworten.

Ihr wird laut Gericht Strafvereitelung vorgeworfen. Die heute 18-Jährige soll nach der Tat in einer polizeilichen Vernehmung falsch ausgesagt haben. Da sie zur Tatzeit im März 2019 noch nicht volljährig war, ist die Öffentlichkeit vom Prozess ausgeschlossen, über Details der Anklageschrift darf nicht berichtet werden.

Der Prozess um die Ermordung der schwangeren Maria vor dem Landgericht Stralsund hatte wegen der Brutalität der Tat Aufsehen erregt. Die zur Tatzeit im März vergangenen Jahres 19 und 21 Jahre alten Männer hatten sich nach Überzeugung des Gerichts zur Tat
verabredet, weil sie einen Menschen sterben sehen wollten.

Unter einem Vorwand waren sie in Marias Wohnung gegangen. Dort hatte der 19-jährige Haupttäter aus dem Hinterhalt seinem Opfer einen heftigen Stich in den Hals versetzt und dann wahllos auf die wehr- und arglose Maria eingestochen. Offen blieb im Urteil die Frage, ob der Ältere Maria an den Beinen festgehalten hat.

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Beim 19-Jährigen ordnete das Gericht die Unterbringung im Maßregelvollzug an. Zusätzlich wurde er zu einer zwölfjährigen Jugendhaftstrafe verurteilt. Der 21-Jährige erhielt eine lebenslange Haftstrafe unter Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Eine  vorzeitige Haftentlassung ist bei beiden so gut wie ausgeschlossen.

Die nun angeklagte 18-Jährige war Marias beste Freundin. Der Hauptangeklagte, mit dem sie ein gemeinsames Kind hat, hatte vor der Tat von seinen Mordfantasien gesprochen. Sie habe stets geantwortet, dass er aufhören solle rumzuspinnen, sagte sie im Gericht aus. Selbst als er sich am Tatabend betrunken verabschiedet habe, ein Messer gezeigt und das Verbrechen angekündigt habe, habe sie ihm nicht geglaubt.

Mit dem Prozess vor dem Amtsgericht gegen die junge Frau ist die juristische Aufarbeitung des Mordes an Maria noch nicht beendet. Während der 19-Jährige das Urteil des Landgerichts annahm, legte der Verteidiger des zu lebenslanger Haft verurteilten 21-Jährigen Berufung beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe ein.