Seit Januar: Diese Änderungen sind in Deutschland jetzt in Kraft

Eine Frau hält ein Portemonnaie mit vielen Geldscheinen in verschiedenen Fächern in der einen Hand. In der anderen hält sie einen 100-Euro- und mehrere 10-Euro-Scheine, die sie aus dem Geldbeutel genommen hat.
Symbolbild © istockphoto/alfexe

Mit dem neuen Jahr kommen auf Deutschland und seine Bürger auch einige Änderungen zu, die am 1. Januar in Kraft getreten sind. Von diesen Neuerungen sind viele Lebensbereiche betroffen.

Im vergangenen Jahr hat die Bundesregierung zahlreiche Gesetze verabschiedet, die nun mit dem neuen Jahr gültig werden. Die Änderungen in Deutschland betreffen viele Lebensbereiche und wirken sich auch finanziell auf die Menschen hierzulande aus.

Anfang 2025: Diese Änderungen sind schon bekannt

Von den Preissteigerungen in nahezu jedem Lebensbereich haben die meisten Verbraucher schon gehört. So steigen die Beiträge für Versicherungen ebenso wie der Preis pro Tonne CO2. Eine positive Nachricht ist, dass der Mindestlohn ab Januar 2025 steigt, was auch den Minijob-Betrag erhöht. Wer weiterhin das Deutschlandticket nutzen will, muss 58 Euro statt bisher 49 Euro zahlen.

Auch die Ticketpreise der regionalen Verkehrsbetriebe sind seit dem 1. Januar angestiegen. Das Verschicken von Briefen und Paketen wird ebenfalls teurer. Zwischen 10 und 60 Cent müssen Kunden nun mehr berappen. Und auch die Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung erfahren einen drastischen Anstieg. Während der Regelsatz für Bürgergeld-Empfänger gleich bleibt, erhöhen sich das Kindergeld und der Kinder-Sofortzuschlag um jeweils 5 Euro pro Kind. Und auch das Wohngeld steigt um 15 Prozent an.

Diese weiteren Änderungen kommen ebenfalls auf die Bürger zu

Doch während all diese Änderungen schon länger bekannt sind und auch die elektronische Patientenakte den meisten Menschen durch die Briefe ihrer Krankenkasse etwas sagt, gibt es weitere Änderungen, die wohl nicht jeder auf dem Schirm hat. Zwar erhöhen sich die Beiträge für die Pflegeversicherung, aber auch die Leistungen. Diese erhöhen sich um 4,5 Prozent, was zum Beispiel ebenfalls das Pflegegeld betrifft. Für die sogenannte Ersatz- und Kurzzeitpflege gilt ab Juli ein gemeinsamer Jahresbetrag von 3.539 Euro. Diesen können die Betroffenen für beide Leistungen nutzen. Neu ist außerdem, dass man als Pflegeperson den Pflegebedürftigen nicht schon sechs Monate gepflegt haben muss, sondern die Ersatzpflege sofort in Anspruch nehmen kann

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Bürger sollten ebenfalls wissen, dass sie ab diesem Jahr laut einer EU-Richtlinie Altkleider nicht mehr im gelben Sack oder der gelben Tonne entsorgen dürfen. Wenn sie noch in Ordnung sind, sollte man Kleider in die Altkleidersammlung geben. Was kaputt und schmutzig ist, gehört in den Restmüll. Wer sich nicht daran hält, riskiert nun ein Bußgeld. EU-weit gilt nun ebenfalls das Verbot von Amalgam-Füllungen als Zahnersatz. Deshalb übernimmt die Krankenkasse diese nur, wenn sie absolut medizinisch notwendig sind. An ihre Stelle tritt nun eine Kunststoff- oder Glas-Zement-Mischung. Wer zuzahlt oder zusätzlich abgesichert ist, kann höherwertige Füllungen bekommen. Mit dem neuen Jahr tritt zudem das Gesetz zur Barrierefreiheit in Kraft, das Menschen mit Behinderungen ein Teilnehmen am digitalen Leben ermöglichen soll. Und auch die Grundsteuerreform startet. Wer in beliebten Gebieten wohnt, muss mit einer höheren Steuer rechnen.