
Gerade in Zeiten hoher Lebenshaltungskosten lohnt sich ein genauer Blick auf Brutto- und Nettoverdienst. Bei der Frage, was am Ende vom Gehalt bleibt, irrt sich so mancher. Was man bei der Berechnung beachten muss.
Bei den Gehaltsverhandlungen wird ein hoher Bruttoverdienst genannt ‒ für viele Beschäftigte klingt dieser zunächst wie Musik in den Ohren. Ein beträchtlicher Teil wird jedoch schlichtweg einbehalten.
Diese Faktoren bestimmten den Nettoverdienst
Ob Miete, Lebensmittel, Sprit oder Versicherungen: Weil die Kosten in den vergangenen Jahren immer weiter in die Höhe geschossen sind, wird das Budget vieler Haushalte knapper. Umso wichtiger ist es, einen Blick auf den Gehaltszettel zu werfen. Oftmals wird unterschätzt, welchen Einfluss Steuer- und Sozialabgaben auf das Einkommen nehmen, das am Ende tatsächlich zur Verfügung steht. Dabei spielen persönliche Merkmale wie die Steuerklasse und beispielsweise auch die Kirchenzugehörigkeit eine Rolle. Wer diese Posten überprüft, kann herausfinden, ob die Einstufung korrekt ist ‒ oder ob trotz Kirchenaustritt fälschlicherweise Abzüge stattfinden.
Was wirklich vom Gehalt bleibt: Ein Rechenbeispiel
Ein Rechenbeispiel eines Brutto-Netto-Rechners für 2026 zeigt, wie viel ungefähr auf dem Konto landet: Bei einem Bruttogehalt von 3.500 Euro bei Steuerklasse 1 kommen in der Regel rund 2.333,25 Euro beim Arbeitnehmer an. Dabei handelt es sich um die Berechnung für einen ledigen, kinderlosen Arbeitnehmer. Dieser ist nicht kirchensteuerpflichtig. Der Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung beläuft sich im Beispiel auf 2,9 Prozent. Es fallen rund 405,50 Euro Steuern und etwa 761,25 Euro Sozialabgaben an.
In Steuerklasse 3 sieht die Berechnung etwas anders aus. Die Steuerlast fällt niedriger aus. Das bedeutet, dass der Nettoverdienst aufgrund der geringeren Lohnsteuer höher ist. Er liegt bei etwa 2.628 Euro. Reicht das Geld eines Vollzeitjobs nicht aus, denken einige Beschäftigte über die Ausübung eines Minijobs nach. Bleibt der Nebenverdienst unter der 603-Euro-Grenze, ist alles im grünen Bereich. Bei einer dauerhaften Überschreitung der Grenze droht jedoch ein Statusverlust. Der Job wird steuer- und sozialversicherungspflichtig. Zudem sollte man die Höchstarbeitszeit beachten: Zusammen mit dem Hauptjob sollten 48 Stunden wöchentlich nicht überschritten werden.
(Quellen: Bundesfinanzministerium, Deutsche Rentenversicherung)














