Soforthilfe: Sensations-Urteil aus Karlsruhe für Corona-Schuldner!

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Karlsruhe (dpa) – Selbstständige und Kleinstunternehmer müssen mit dem Geld aus der Corona-Soforthilfe keine alten Schulden begleichen.

Die Mittel seien zweckgebunden und daher nicht pfändbar, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe.

Sie dienten der Abmilderung einer finanziellen Notlage. Gläubiger haben also keinen Zugriff.

Das geht aus einer Entscheidung der obersten Zivilrichter aus dem März hervor, die am Mittwoch veröffentlicht wurde. (Az. VII ZB 24/20) Im konkreten Fall ging es um 9000 Euro aus dem Bundesprogramm und der «NRW-Soforthilfe 2020», die Ende März 2020 bewilligt wurden und auf ein Pfändungsschutzkonto flossen.

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