Einfach steuerfrei mehr als 700 Euro als Zulage – das dürfte jeden Bürger freuen. Tatsächlich ist es jetzt möglich, dass der Staat eine Finanzspritze vergibt.
Der Staat bietet jetzt die Möglichkeit, dass Bürger steuerfrei eine Zulage in Anspruch nehmen können. Dazu müssen sie einfach nur einen Haken auf einem Formular setzen.
Häckchen richtig setzen und kassieren
Wer sich ein Vermögen aufbauen möchte, kann die Hilfe des Staates in Anspruch nehmen. Unter der Erfüllung entsprechender Voraussetzungen ist es möglich, dass Bürger steuerfrei eine Zulage in Anspruch nehmen können. Dazu müssen sie nur ein Häkchen auf einem entsprechenden Formular setzen. Viele kennen diesen Teil der Einkommensteuererklärung jedoch gar nicht.
Damit niemandem die Zulage durch die Lappen geht, sollte man sich bei der jährlichen Steuererklärung mit dem Punkt der Arbeitnehmer-Sparzulage genauer befassen. Denn hier ist zusätzliches Geld als staatliche Unterstützung möglich. Dazu muss man nur das Häckchen richtig setzen.
Ganz einfach von Zulage profitieren
Durch die Vermögenswirksamen Leistungen gibt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer einen Anteil zu dessen Vermögensaufbau hinzu. Das Geld fließt dann etwa in einen Aktienfonds oder einen Bausparvertrag. Über die Form der Anlage entscheidet der Arbeitnehmer. Wer mit diesen Vermögenswirksamen Leistungen Geld sparen möchte, der kann beim Staat eine Extrazulage beantragen.
Diese ist steuer- und sozialabgabenfrei und heißt Arbeitnehmer-Sparzulage. Um davon zu profitieren, genügt es, sie jährlich bei der Steuererklärung mit zu beantragen. Die Höhe der Zulage ist unterschiedlich. Möglich ist jedoch, dass innerhalb von sechs Jahren vom Staat bis zu 738 Euro steuerfrei als Zulage an die Bürger ausgezahlt werden.
Geringe Einkommen bevorzugt
Der Staat möchte mit der Zulage vor allem Arbeitnehmer mit einem eher kleinen Einkommen unterstützen, weswegen die Einkommensgrenze recht niedrig liegt. Diese hängt mit der gewählten Anlageform zusammen. Bei Aktienfonds liegt die Grenze bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 20.000 Euro für Singles und 40.000 Euro für zusammenveranlagte Partner. Hier sind maximal zwanzig Prozent der eingezahlten Jahressumme als Arbeitnehmer-Sparzulage vom Staat möglich. Der Maximalbetrag liegt bei 400 Euro.
Für Bausparverträge liegt die jährliche Einkommensgrenze für Singles bei 17.900 Euro und bei 35.800 Euro für Paare. Für diese Anlageform sind neun Prozent des eingezahlten jährlichen Betrags als Zulage möglich, jedoch liegt die Obergrenze bei 470 Euro. Wer zwei VL-Verträge besitzt, kann auch für beide die Arbeitnehmer-Sparzulage beantragen. Über einen Zeitraum von sechs Jahren käme bei der vollen Ausschöpfung aller Möglichkeiten so steuerfrei eine Zulage von 738 Euro zusammen, die jeder Bürger bekommen kann.