Soldat missbraucht jahrelang Kind in Baden-Württemberg

Symbolbild

Karlsruhe-Insider / Freiburg (dpa/lsw) – Nach dem jahrelangen sexuellen Missbrauch eines Kindes in Staufen bei Freiburg muss sich ein Soldat der Bundeswehr erneut vor Gericht verantworten.

Der heute 51-Jährige ist wegen Vergewaltigung und schweren Kindesmissbrauchs verurteilt worden, wieder Vorsitzende Richter zum Prozessauftakt am Dienstag vor dem Landgericht Freiburg sagte.

In dem erneuten Prozess gehe es nun um die Strafhöhe und um die Frage, ob Sicherungsverwahrung angeordnet wird. Der Soldat hatte im ersten Prozess gestanden, den Jungen 2017 in Staufen zweimal vergewaltigt und dafür Geld gezahlt zu haben.

Das Gericht hatte den Mann im Mai vergangenen Jahres zu acht Jahren Gefängnis verurteilt. Auf Sicherungsverwahrung hatte es verzichtet. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob dieses Urteil Anfang Mai dieses Jahres teilweise auf, nachdem der Angeklagte und die
Staatsanwaltschaft Revision eingelegt hatten. Deshalb wird nun in Freiburg neu verhandelt (Az.: 6 KLs 160 Js 33561/17).

Die Verurteilung des Mannes habe der BGH bestätigt, sagte der Vorsitzende Richter in dem Freiburger Prozess. Das Strafmaß und die Frage der Sicherungsverwahrung müssten aber noch einmal verhandelt und bewertet werden. Für weite Teile des Prozesses werde die
Öffentlichkeit ausgeschlossen. Dies diene dem Schutz des Angeklagten und des Jungen, der Opfer der Verbrechen wurde.

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Der Junge war Gerichtsangaben zufolge mehr als zwei Jahre lang im Internet angeboten und Männern gegen Geld für Vergewaltigungen überlassen worden.

Sieben Männer sowie die Mutter des Opfers wurden vom Landgericht Freiburg im vergangenen Jahr verurteilt. Die meisten Urteile sind Justizangaben zufolge schon rechtskräftig. Die Taten waren von den Männern und der Mutter des Jungen gefilmt worden.

Festgenommen wurde der Soldat, ein nicht vorbestrafter Deutscher, im Oktober 2017 in seiner Kaserne der deutsch-französischen Brigade in Illkirch-Graffenstaden bei Straßburg im Elsass. Er sitzt seither in Untersuchungshaft. Nach Angaben des Heeres ist er vorläufig des Dienstes enthoben und darf keine Uniform mehr tragen. Sollte das Urteil des Freiburger Landgerichts rechtskräftig werden, droht dem Mann den Regeln der Bundeswehr zufolge die Entlassung. Für den Prozess sind laut dem Gericht fünf Verhandlungstage.