Sonderregelung bei AU: Telefonische Krankschreibung jetzt auch möglich

Eine Krankschreibung mit einem Stift daneben
ARCHIV Foto: Patrick Pleul/zb/dpa

Karlsruhe Insider: Sonderregelung wegen Corona.

Wer derzeit Krank wird, hat es gut, denn noch gilt die telefonische Krankmeldung. Eine Corona-Sonderregelung, die eigentlich nur bis Ende September galt, wurde durch den Gemeinsamen Bundesausschuss für drei Monate verlängert. Neuer Stichtag ist nun der 31. Dezember 2021.

Durch die leichte Übertragung des Corona-Virus (Delta-Variante) sowie der zu langsam gehenden Impfung für die Menschen in Deutschland ist diese Verlängerung, auch wegen der Vermeidung von Kontakten, durchaus sinnvoll. Zudem werden potentielle Infektionsrisiken auf diese Art vermieden.

Da nun auch die Grippewelle noch ansteht, sollen wenigstens die Arztpraxen ein wenig entlastet werden. Allerdings gelten für die telefonische Krankmeldung noch folgende Voraussetzungen:

  • Bei leichten Erkältungsmöglichkeiten ist die telefonische Krankmeldung möglich,
  • Der Arzt muss sich in einem persönlichen Gespräch vom allgemeinen Gesundheitszustand des Patienten überzeugen,
  • Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) darf nur bis zu sieben Tagen ausgestellt werden,
  • Sollte der Infekt länger dauern, so darf der Arzt auch eine Folgebescheinigung über weitere 7 Tage telefonisch ausstellen.
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