“Spürbare Auswirkungen”: Besucher im Europapark sind verunsichert

Eine Collage von zwei Fotos. Auf dem oberen Bild sieht man eine Schlange von Menschen. Die Oberkörper sind nicht zu sehen, sondern lediglich die Beine. Es scheint Sommer zu sein und viele von ihnen tragen kurze Hosen. Auf dem unteren Bild ist eine Achterbahn zu sehen, welche gerade in Betrieb ist. Menschen sitzen darin und fahren gerade eine Kurve herunter.

Symbolbild

Karlsruhe Insider: Verschärfte Alarmstufe II.

Der Europapark unterliegt nun durch seine verschärfte Alarmstufe II neuen Einlassbeschränkungen. Diese Situation hat sich leider auch auf den Betrieb ausgewirkt.

Die Nachricht von der verschärften Alarmstufe II kam wie aus heiterem Himmel. Seit Samstag unterliegt auch der Europapark der Corona-Alarmstufe II. Durch diese zweite Stufe werden Ungeimpfte vom Besuch des Europaparks ausgeschlossen.

Doch auch Geimpfte und Genesene bekommen die Verschärfungen zu spüren und müssen in vielen Bereichen sogar noch einen negativen Test nachweisen. Die Eingangsbeschränkung im Europapark gilt ab dem 4. Dezember.

Wer also jetzt dem Europapark in Rust einen Besuch abstatten möchte, muss zunächst einmal geimpft oder genesen sein. Zudem wird bei dem Eintritt auch kontrolliert, ob ein negativer Schnelltest vorhanden ist, welcher nicht älter sein darf als 24 Stunden. Dies wird bei der Einlasskontrolle genau geprüft.

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Die Landesregierung von Baden-Württemberg hat am Sonntag die Verschärfung noch einmal nachgebessert und die neuen Bestimmungen noch einmal konkretisiert. Ginge es persönlich nach Herrn Kretschmann müsste der Europapark geschlossen werden.

Liegen die Geimpft- und Genesen-Nachweise weniger als sechs Monate zurück, braucht kein negativer Test vorgelegt werden. Liegt die Impfung oder die Genesung länger als sechs Monate zurück, muss zudem ein negativer Test nachgewiesen werden.

Wer allerdings bereits seine dritte Impfung, die Booster-Impfung schon erhalten hat und diese länger als zwei Wochen zurückliegt, benötigt keinen zusätzlichen Test.