Steuer-Antrag: Bürger erhalten 10.000 Euro Freibetrag vom Staat

Auf einem Formular zur Erklärung über die Einkünfte aus Kapitalvermögen liegen ein 50-, ein 100- und ein 200-Euro-Schein. Sie verdecken den Teil, auf dem der Name und die Steuernummer des Bürgers eingetragen werden müssen.
Symbolbild © imago/Wolfilser

In Zeiten, in denen jeder Cent zählt, ist das eine gute Nachricht für die Menschen: Die Bürger erhalten vom Staat einen Freibetrag von 10.000 Euro. Dafür müssen sie nur einen bestimmten Antrag ausfüllen.

Aufgepasst! Alle diejenigen, die im letzten Jahr eine bestimmte Bedingung erfüllt haben, können mit einem bestimmten Antrag einen Freibetrag von 10.000 Euro vom Staat erhalten.

Millionen Bürger betroffen: Ein Großteil geht ans Finanzamt

Wer Arbeitnehmer ist und seinen Lohn oder sein Gehalt vom Chef ausgezahlt bekommt, wundert sich oft, wie wenig von dem Geld eigentlich übrig bleibt. Das Brutto und das Netto weichen oft großzügig voneinander ab. Man arbeitet nicht nur für sich. Die monatliche Abrechnung gibt dann Aufschluss. Vom Lohn gehen die Lohn- und Kirchensteuer ab sowie die Abgaben zur Sozial-, Arbeitslosen-, Renten- und Krankenversicherung. Mitunter kommen noch Kosten für Arbeitskleidung oder der Beitrag für die Arbeitnehmer-Kammer hinzu. Gerade wer eigentlich wenig verdient, muss zum Beispiel keine Kirchensteuer zahlen, doch die anderen Abgaben bleiben. Wie soll es einem da gelingen, noch zu sparen? Zum Beispiel für Krankenzusatzleistungen oder für die Aufstockung der Rente im Alter?

Antrag reicht: So können sich Betroffene den Freibetrag von 10.000 Euro sichern

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Wer beispielsweise eine Kapitalversicherung abgeschlossen hat, bekommt jährliche Zinsen, Dividenden und andere Kapitalerträge. Natürlich möchte der Staat davon auch seinen Anteil und fordert deshalb Steuern ein. Hat man bei der entsprechenden Bank einen Freistellungsauftrag erteilt, gilt der sogenannte Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro für Singles und 2.000 Euro für Paare. Erst darüber werden Steuern fällig.

Doch man kann mit einem Antrag diesen Pauschbetrag umgehen und ihn sogar höher ansetzen. Dafür muss man jedoch die Bedingung erfüllen, dass das Jahreseinkommen den Steuerfreibetrag nicht überschreitet. Dieser liegt für 2024 bei 11.784 Euro und für das jetzige Jahr bei 12.096 Euro. Denn in diesem Fall bezahlt man keine Steuern. Dies gilt auch für die Erträge aus dem Kapitalvermögen. Oben drauf kommen noch der Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro sowie der Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36 Euro. Somit bezahlt man als Bürger für Kapitaleinkünfte bis 13.132 Euro keine Steuern. Dazu stellt man einfach einen entsprechenden Antrag beim zuständigen Finanzamt und bekommt so die sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung. Diese gibt man dann bei seiner Bank ab. Sie ist drei Jahre gültig.