Steuern muss jeder deutsche Bundesbürger zahlen und es ist meist keine angenehme Pflicht. Doch nun kann man sich eine bestimmte Steuer komplett erlassen lassen – man muss sich dafür jedoch beeilen, denn eine wichtige Frist läuft ab.
Die steuerliche Belastung in Deutschland ist schon immer sehr hoch gewesen. Doch Millionen Bürger können jetzt sparen und sich diese Steuer erlassen lassen, wenn sie eine wichtige Frist beachten.
Ein kaum bekannter Vorteil für Millionen Deutsche kann ein Vermögen sparen
Viele Eigentümer in Deutschland zahlen jährlich hohe Grundsteuern, doch unter bestimmten Voraussetzungen kann diese Belastung deutlich reduziert oder sogar ganz erlassen werden. Wer davon profitieren möchte, muss jedoch rechtzeitig handeln, denn die Frist dafür endet bald.
Seit der Reform der Grundsteuer geraten viele Eigentümer unter finanziellen Druck. Steigende Abgaben belasten nicht nur Vermieter, sondern auch Selbstnutzer. Doch was oft übersehen wird: Das Steuerrecht bietet Möglichkeiten, die Grundsteuer teilweise oder vollständig zu erlassen. Mit einem rechtzeitig eingereichten Antrag lässt sich bares Geld sparen. Besonders Vermieter mit unerwarteten Mietausfällen können von dieser Regelung profitieren. Aber auch unbewohnbare Immobilien durch Wasserschäden oder strukturelle Mängel können ein Grund für eine Steuerreduzierung sein. Sogar denkmalgeschützte Gebäude können unter bestimmten Umständen eine Befreiung erhalten. Doch es gibt klare Vorgaben, die erfüllt sein müssen.
“Wusste ich nicht”: Bedingungen zum Steuererlass überraschen
Ein Grundsteuer-Erlass kommt nur dann infrage, wenn ein erheblicher wirtschaftlicher Verlust nachgewiesen werden kann. Beispielsweise erhalten Vermieter dann eine Erstattung, wenn ihre Mieteinnahmen mindestens zur Hälfte unter der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen oder wenn Wohnungen aufgrund unvorhersehbarer Schäden gar nicht mehr genutzt werden können. Bei Totalausfällen ist sogar eine Reduzierung um 50 Prozent möglich.
Wichtig ist natürlich die Frist: Bis zum 31. März des Folgejahres muss der Antrag bei der zuständigen Behörde eingegangen sein. Das bedeutet, dass für Verluste aus dem Jahr 2024 die Frist am 31. März 2025 endet. Wer diese Gelegenheit verstreichen lässt, verzichtet auf eine mögliche Ersparnis von mehreren Hundert Euro pro Jahr. Vermieter sollten zudem beachten, dass eine genehmigte Steuererleichterung an ihre Mieter weitergegeben werden muss. Da jede Stadt eigene Regelungen haben kann, lohnt sich ein Blick auf die Website der jeweiligen Kommune oder eine persönliche Beratung im zuständigen Steueramt. Wer rechtzeitig handelt, kann sich so langfristig finanzielle Vorteile sichern.