Jetzt gilt es aufzupassen. Eine für Bürger wichtige Frist läuft ab. Nach dem Stichtag im Februar sind Maßnahmen erforderlich, die sich möglicherweise sogar auf die Rente auswirken.
Nun ist ein genauer Blick erforderlich. Mit diesem Stichtag im Februar läuft für die Bürger eine wichtige Frist ab. Möglicherweise sind Maßnahmen erforderlich, die keinen Aufschub dulden.
Mit Minijobs finanzielle Situation verbessern
Das Geld ist vielerorts knapp. Die Ausgaben für Lebensmittel, Versicherungen und die Wohnung übersteigen oftmals die Einnahmen. Viele Bürger versuchen deshalb, mit Minijobs ihre finanzielle Situation aufzubessern. Minijobs sind geringfügige Beschäftigungen, in denen es ein Arbeitsentgelt von maximal 556 Euro gibt oder bei denen der Arbeitseinsatz nicht mehr als 70 Tage pro Kalenderjahr beträgt. Außerdem sind Minijobs seit 2013 rentenversicherungspflichtig. Anders sieht es allerdings bei der Kranken- und Pflegeversicherung aus. In jedem Fall sind von den Bürgern nun Maßnahmen erforderlich.
Nachweis für die Versicherungszeiten gut aufbewahren
Minijobber erhalten erst ab einem monatlichen Entgelt von über 556 Euro einen Versicherungsschutz, da ab diesem Lohn erst in die Kranken- und Pflegeversicherung eingezahlt wird. Für alle versicherungspflichtig beschäftigten Bürger übermittelt der Arbeitgeber eine Jahresmeldung bis zum 15. Februar des Folgejahres an die Krankenkassen. Für die Minijobber reicht der Arbeitgeber die Jahresmeldung und die damit verbundene individuelle Meldung zur Sozialversicherung bei der Minijob-Zentrale ein. Diese Meldung enthält neben dem Vornamen, Nachnamen und dem Geburtsdatum immer auch die Versicherungsnummer, die Betriebsnummer des Arbeitgebers sowie Angaben über die ausgeübte Tätigkeit.
Außerdem ist auf dieser Jahresmeldung das rentenversicherungspflichtige Arbeitsentgelt enthalten. Der Arbeitgeber bezahlt für den Minijobber einen Betrag in die gesetzliche Rentenversicherung, der durch einen Eigenanteil des Minijobbers aufgestockt wird. Die Minijobber haben jedoch auch die Möglichkeit, sich von dem Eigenanteil über einen entsprechenden Antrag befreien zu lassen. Unabhängig davon ist die Jahresmeldung von den Minijobbern genau zu prüfen und bei einem Fehler der Arbeitgeber sofort zu informieren. Da diese Meldebescheinigungen bei Unklarheiten als Nachweis für die Versicherungszeiten gelten, sind sie bis zum Beginn der Rente gut aufzubewahren.