Strafbar: Glühweintasse einfach mitnehmen auf Weihnachtsmarkt

Symbolbild

Die Glühweinbecher auf dem Weihnachtsmarkt sehen meist besonders hübsch aus. Viele nehmen sie daher als Souvenir mit.

Ein leerer Glühweinbecher ist ein schönes Erinnerungsstück an den Weihnachtsmarktbesuch. Das finden viele und nehmen die Tasse deshalb mit nach Hause.

Damit macht man sich strafbar

Die meisten Menschen denken sich gar nichts dabei, wenn sie die hübsche bunte Glühweintasse einstecken und mit nach Hause nehmen. Schließlich haben sie dafür Pfand bezahlt. Doch den Glühweinbecher mit nach Hause zu nehmen, ist illegal und man macht sich damit strafbar.

Es ist nämlich nicht richtig, dass die Glühweintasse den Besitzer wechselt, sobald man dafür Pfand bezahlt hat. Rein theoretisch gehört dem Weihnachtsmarktbesucher nach dem Kauf lediglich der Inhalt des Bechers.  Die Tasse selbst ist nur eine Leihgabe des Händlers. Die Pfandgebühr trägt lediglich dazu bei, dass die Besucher des Weihnachtsmarktes die Tasse wieder zurück an die Bude bringen. So kennt man es schließlich auch von den Flaschen aus dem Supermarkt.

So hoch ist die Strafe

Lesen Sie auch
500 Arbeiter bangen: Deutsches Unternehmen meldet Insolvenz an

Da der Becher also lediglich geliehen ist, darf man ihn im Anschluss nicht einfach mit nach Hause nehmen, nur viel man auf das Pfandgeld verzichtet. Somit begeht man also einen Diebstahl, wenn man es dennoch tut.

Ein Diebstahl oder eine Unterschlagung werden mit einer Geldstrafe oder sogar einer Freiheitsstrafe geahndet. Wer jedoch eine Glühweintasse einsteckt, muss in der Regel nicht ins Gefängnis. Denn zum einen gehen die Händler der Sache nicht nach. Selbst wenn sie wollten, könnten sie gar nicht jeden Tassendieb verfolgen. Außerdem würde die Staatsanwaltschaft das Verfahren wohl wegen Geringfügigkeit einstellen, falls es doch zur Anzeige seitens eines Budenbesitzers kommt.

Für die Glühweinverkäufer entsteht zudem auch kein finanzieller Verlust, wenn der Kunde den Becher behält. Denn in der Regel liegen die Kosten für eine Glühweintasse unter dem Pfandbetrag. Wer jedoch alles richtig machen will, sollte beim Standbesitzer nachfragen, ob der die Tasse behalten darf und eventuell noch einen Euro drauflegen. Dann wird es sicherlich in Ordnung sein.