Strafe bis 12.500 Euro: Bundesland führt Verbot für alle Bürger ein

Auf einem Tisch aus hellem Holz liegen verschiedene Euro-Scheine. Zu sehen sind ein 50- und ein 100-Euro-Schein. Diese sind in ein ausgeschnittenes rotes Verbotsschild gesteckt. Dies soll andeuten, dass Bargeld hier wohl verboten ist.
Symbolbild © istockphoto/CalypsoArt

Vieles in Deutschland ist streng reguliert und so manches unter Strafe und Bußgeldern sogar verboten. Nun führt ein Bundesland ein Verbot für seine Bürger ein, das bei Nichteinhaltung sehr teuer sein kann.

In fast allen Lebenslagen müssen Menschen in Deutschland aufpassen, keinen Regelverstoß zu begehen. Jetzt muss man in einem deutschen Bundesland besonders aufpassen, denn dieses führt ein unbeliebtes Verbot ein, das richtig teuer werden kann. Bis zu 12.500 Euro Strafe sind drin.

Bundesland führt weitreichendes Verbot mit ernstem Hintergrund ein

Die ersten warmen Sonnenstrahlen kitzeln die Natur aus dem Winterschlaf. Knospen sprießen, die Vögel zwitschern lauter und Hobbygärtner holen das Werkzeug aus dem Schuppen. Doch genau hier lauert eine tückische Falle: Wer zu unbedacht zur Heckenschere greift, kann sich eine saftige Strafe einhandeln. Ab dem 1. März tritt in Nordrhein-Westfalen eine gesetzliche Regelung in Kraft, die es bis zum 30. September untersagt, Hecken, Bäume und Sträucher radikal zu beschneiden oder gar zu fällen.

Besonders brisante Details dieser Regelung sorgen für Überraschung: Das Verbot gilt nicht nur für öffentliche Flächen, sondern auch für private Gärten. Selbst wer auf dem eigenen Grundstück zur Schere greift, sollte sich über die Konsequenzen im Klaren sein. Der Grund für diese strengen Regeln liegt im Naturschutz. Viele Vögel beginnen ab Frühjahr mit dem Nestbau, nutzen Hecken als sichere Brutstätten und wären durch Rückschnitte erheblich gefährdet. Auch Insekten und kleine Säugetiere profitieren von dichtem Bewuchs, der ihnen Schutz und Nahrung bietet.

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Empfindliche Strafen drohen, doch es gibt auch gewisse Schlupflöcher

Wer gegen das Verbot “für gewisse Gartenarbeiten” verstößt, muss mit empfindlichen Konsequenzen rechnen. Laut Bundesnaturschutzgesetz drohen Bußgelder von bis zu 12.500 Euro. Die exakte Höhe der Strafe hängt dabei von der Schwere des Eingriffs und der betroffenen Fläche ab. In besonders drastischen Fällen können Kommunen und Naturschutzbehörden sogar noch höhere Summen festsetzen. Ganz auf Gartenpflege verzichten muss aber dennoch niemand. Schonende Formschnitte sind weiterhin erlaubt, solange sie brütende Tiere nicht stören. Wer sich unsicher ist, sollte vor dem Schnitt nach Vogelnestern Ausschau halten.

Bei gefährdeten oder kranken Bäumen kann in Ausnahmefällen eine Sondergenehmigung bei der zuständigen Behörde eingeholt werden. In einigen NRW-Städten gelten zusätzliche Bestimmungen, etwa spezielle Baumschutzsatzungen, die das Abholzen bestimmter Gehölze noch strenger regeln. Wer sich informieren möchte, sollte die Website seiner Stadtverwaltung besuchen oder sich direkt bei der Naturschutzbehörde erkundigen. Jetzt schnell sein und letzte Gartenarbeiten erledigen, bevor der Stichtag fällt. Danach gilt: Natur atmen lassen – sonst drohen hohe Strafen!