Ein spezielles Verbot für Spaziergänger, die sich im Wald aufhalten, zieht bei einem Verstoß hohe Strafen nach sich. Dabei wissen viele Menschen gar nicht, dass aus einer einfachen Ordnungswidrigkeit sogar eine Straftat werden kann.
Beim Wintersparziergang im Wald begehen einige Menschen derzeit womöglich eine Ordnungswidrigkeit. Eine scheinbar harmlose Aktion könnte böse enden. In vielen Bundesländern gilt deshalb ein ganzjähriges Verbot.
Verbot für Spaziergänger im Wald: Darauf ist zu achten
Ein Spaziergang in der Natur tut gut. Studien belegen, dass 15 bis 20 Minuten genügen, um Stresshormone zu reduzieren und den Blutdruck zu senken. Während eines Waldspaziergangs greifen einige Menschen jedoch zu einer zusätzlichen “Entspannungshilfe”, die in Wäldern eigentlich verboten ist. In bestimmten Bundesländern darf man sich diese Hilfe zwischen März und Oktober nicht genehmigen. Das ist zum Beispiel in Baden-Württemberg der Fall. In einigen Ländern existiert ein Verbot für das ganze Jahr, etwa in Berlin, Hessen, Brandenburg und Sachsen.
Das Land Brandenburg hat aus diesem Grund im Sommer 2024 neue Hinweistafeln im Wald platziert. Während der warmen Jahreszeit ist die Waldbrandgefahr besonders hoch. Der Auslöser kann eine einfache Zigarette sein, die sich jemand während des Spaziergangs genehmigt. Wer sie unachtsam auf dem Waldboden zurücklässt, riskiert, dass das trockene, leicht entzündliche Waldmaterial Feuer fängt. Dazu gehören zum Beispiel Blätter, Gras und trockene Zweige. Aus diesem Grund kann das Rauchen im Wald eine Geldstrafe nach sich ziehen.
Deshalb gibt es das Verbot für Spaziergänger auch im Winter
In Hessen müssen Raucher bis zu 1.000 Euro Bußgeld zahlen, während es in Niedersachsen bis zu 5.000 Euro sind. Deutlich strenger nehmen es Berlin und Mecklenburg-Vorpommern. In der deutschen Hauptstadt sind bis zu 50.000 Euro fällig. Mecklenburg-Vorpommern verlangt sogar bis zu 75.000 Euro. Das Wetter im Winter sollte übrigens nicht unterschätzt werden. Zwar ist es im Januar und Februar überwiegend kalt und nass. Jedoch gibt es auch trockene Perioden, die einen Brand durch einen Zigarettenstummel zur Folge haben können. Vorsicht ist deshalb nicht nur während der Waldbrandsaison im Sommer geboten. Denn aus einer Ordnungswidrigkeit wegen des Rauchverbots kann eine Straftat wegen fahrlässiger Brandstiftung (§ 306d) werden, wenn es tatsächlich zum Feuer im Wald kommt.