Streng verboten! Das dürfen Karlsruher Händler nicht mehr verkaufen

Geldübergabe an Kasse. Die EU will eine neue Bargeld-Maßnahme einführen.
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Karlsruhe-Insider: Gericht erteilt Verkaufsverbot.

Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat ein verkaufsverbot erlassen.

Die Kekse bestehen laut Hersteller aus Sägemehl, und nun hat das Verwaltungsgericht Karlsruhe ein Verkaufsverbot erlassen und die Klage des Kekshändlers abgewiesen.

Die Kekse dürfen nicht verkauft werden, weil es sich dabei um für Menschen ungeeignete Lebensmittel handelt. Sägemehl sei ein Stoff für technische Anwendungen und noch nicht einmal für Tiere geeignet.

Der Naturwarenhändler argumentiert dagegen, dass es sich um ein pflanzliches Produkt handle. Schließlich preisen Nicht-medizinische Verkaufsseiten im Internet die feinen Holzreste an, da sie angeblich den Darm stärken und alle Kotreste entfernen.

Der Händler hatte die Sägemehlkekse bereits seit 20 Jahren verkauft und das Sägemehl als Zugabe angepriesen.

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Das Urteil des Verwaltungsgerichts ist noch nicht rechtskräftig.