Strenge Kontrollen kommen: Verbote für Bürger erlassen zu Ostern

Mehrere Männer sind von hinten zu sehen. Sie fahren an einem sonnigen Tag Fahrrad entlang eines Sees. Der Fahrradfahrer rechts zieht einen Bollerwagen hinter sich her.
Symbolbild © imago/Funke Foto Services

Das lange Osterwochenende naht. Ostern gilt als eines der wichtigsten Feste in Deutschland. Allerdings gelten zu Ostern und am Karfreitag eigene Verbote, die man beachten muss. 

An Feiertagen werden oftmals Verbote erlassen, auf die man Rücksicht nehmen muss. Diese Verbote schränken allerdings einen Teil des öffentlichen Lebens ein. Auch zu Ostern gelten einige bestimmte Verbote und Einschränkungen, die eingehalten werden müssen. Bei Verstößen drohen Strafen.

Ostern: Verbote und Einschränkungen gelten deutschlandweit

Ostern steht vor der Tür! Doch vor Ostern kommt erst einmal ein ganz besonderer Tag ‒ der Karfreitag. Karfreitag ist ein gesetzlicher Feiertag in Deutschland, der gleichzeitig einer der wichtigsten christlichen Feiertage ist. An diesem Tag gelten viele Verbote und Vorschriften, die man beachten muss. Nicht umsonst wird der Tag in vielen Bundesländern auch “Stiller Feiertag” genannt.

Der Tag gedenkt der Kreuzigung Jesu Christi und fällt auf den Freitag vor Ostern. Dieses Jahr trifft es den 18. April. An diesem Tag finden keine öffentlichen Veranstaltungen statt und die meisten Freizeitaktivitäten sind eingeschränkt. Der Karfreitag gilt als ein ruhiger Feiertag, da er vor allem an das Leid und Sterben Jesu Christi erinnern soll. An diesem Tag finden Gottesdienste statt, jedoch sind sie schlicht und besinnlich gehalten. In diesem Zusammenhang gibt es auch einige Verbote, die fast in ganz Deutschland gelten.

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Strenge Verbote an Karfreitag und Ostern

Da der Tag möglichst ruhig ausfallen soll, gilt am Karfreitag ein Arbeitsverbot. Es soll nämlich niemand durch die Arbeit an diesem Tag gestört werden. Geschäfte bleiben an diesem Tag geschlossen, mit vereinzelten Ausnahmen. So sind einige Berufe von dem Verbot ausgeschlossen. In manchen Bundesländern gilt außerdem ein Tanzverbot. Nicht öffentliche Freizeitversammlungen außerhalb der eigenen Wohnung unterliegen an diesem Tag ebenso einem Verbot.

An Ostern sind öffentliche Versammlungen und Umzüge, die nicht mit einem Gottesdienst in Verbindung stehen, untersagt. Zusätzlich sind öffentliche Veranstaltungen in geschlossenen Räumen verboten, die den Gottesdienst stören könnten. Dieses Verbot gilt außerdem für größere sportliche Veranstaltungen.